Sie oder Ihr Kind sollen belastbar bleiben, die Anforderungen des Alltags bewältigen können und möglichst wenig durch Ihre Krankheit beeinträchtigt sein. Nebenwirkungen der Behandlung sowie die Entstehung von Folgeerkrankungen sollen vermieden werden.
Die Betreuung wird durch einen Arzt, eine Ärztin oder eine Einrichtung koordiniert, der/die für die Behandlung besonders qualifiziert ist und am jeweiligen hkk-Behandlungsprogramm teilnimmt. Dies kann auch Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin, Ihr Facharzt oder Ihre Fachärztin sein.
Der Erfolg des hkk-Behandlungsprogramms hängt entscheidend von Ihrer aktiven Mitarbeit ab. Gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin setzen Sie sich persönliche Behandlungsziele und entscheiden über Ihre Therapie. Ziele können beispielsweise sein, bestimmte Blutwerte zu erreichen. Eine ausführliche Beratung und ggf. notwendige Patientenschulungen sollen dabei helfen. Ihr/e gewählte/r koordinierende/r Arzt/Ärztin arbeitet mit anderen Fachleuten zusammen, sodass Sie genau zur richtigen Zeit von entsprechenden Spezialisten behandelt werden.
Wenn Sie den Wunsch zur aktiven Mitgestaltung der Behandlung haben und gemeinsam mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin feststellen, dass Sie von den hkk-Behandlungsprogrammen profitieren, steht einer Teilnahme nichts mehr im Wege. Eine ausführliche Beratung, verständliche Informationsmaterialien oder gegebenenfalls notwendige spezielle Patientenschulungen sollen dabei helfen.
Am Programm teilnehmende Ärzte/Ärztinnen haben die Einschreibeformulare vorliegen. Auf dem Einschreibeformular bestätigt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, dass die Erkrankung Sie oder Ihr Kind zur Teilnahme berechtigt. Das Einschreibeformular sendet die Praxis anschließend an die Datenannahmestelle.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird neben dem Einschreibeformular auch einen speziellen Dokumentationsbogen für die wichtigsten Krankheitsdaten ausfüllen. Beide Dokumente sind für die Einschreibung erforderlich. Sie erhalten eine Kopie oder einen Ausdruck der Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Die Einschreibung in das hkk-Behandlungsprogramm ist eine Art "Vereinbarung" zwischen Ihnen und Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Dazu gehört, dass Sie die von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vorgesehenen Untersuchungs- und Schulungstermine wahrnehmen und aktiv an Ihrer Behandlung mitarbeiten.
Auf Wunsch können wir Ihnen gerne eine Liste über teilnehmende Ärzte/Ärztinnen zusenden.
Wesentliche Elemente der hkk-Behandlungsprogramme sind, die Behandlungserfolge zu sichern und die Qualität Ihrer Betreuung zu prüfen. Aus diesem Grund erfasst Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Daten, anhand derer er/sie den Verlauf und die Ergebnisse Ihrer Behandlung beurteilt.
In Deutschland gelten äußerst strenge Bestimmungen darüber, wie Krankheitsdaten erhoben und genutzt werden dürfen. Im Rahmen der hkk-Behandlungsprogramme sind deshalb spezielle Dokumentationsbögen vorgesehen. Sie erhalten für Ihre eigenen Unterlagen immer eine Kopie oder einen Ausdruck.
Wichtiger Bestandteil der Disease-Management-Programme sind die Maßnahmen zur Sicherung der Programmqualität. Als Grundlage der Programme sind Ziele vereinbart worden, die eine kontinuierliche Qualitätssicherung gewährleisten. Hierzu gehören beispielsweise Informationsschreiben an die Programmteilnehmenden insbesondere für die Bereiche:
- Wahrnehmung regelmäßiger Kontrolluntersuchungen und vereinbarter Schulungen
- Erreichung individueller Zielwerte in der Behandlung
Die Teilnahme am hkk-Behandlungsprogramm ist für Sie und Ihren Arzt oder Ihre Ärztin freiwillig. Sie können jederzeit Ihre Teilnahme an dem Programm beenden, eine kurze Mitteilung an uns reicht.
Trotzdem würden wir gerne erfahren, ob und warum Sie mit dem hkk-Behandlungsprogramm unzufrieden waren.
Darüber hinaus können folgende gesetzlich vorgeschriebene Gründe zur Beendigung Ihrer Teilnahme am hkk-Behandlungsprogramm führen:
- Wenn zwei aufeinander folgende quartalsbezogene Dokumentationen fehlen bzw. unvollständig sind- weil Sie oder Ihr Kind beispielsweise den Arzt/die Ärztin nicht regelmäßig aufgesucht haben oder die Dokumentation nicht erstellt wurde.
- Wenn innerhalb von zwölf Monaten zweimal eine von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin empfohlene Schulung ohne plausible Gründe abgelehnt wurde.
- Wenn Sie die Krankenkasse wechseln.