Logopädie - Kostenübernahme und Voraussetzungen

Das Wort Logopädie stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „Sprachheilkunde“. Unter diesem Begriff fassen wir heute die Vorbeugung, Diagnostik, Beratung und Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schluck- und Hörstörungen zusammen. Diese Behandlungen werden von Sprachtherapeuten erbracht und können Menschen in jedem Lebensalter betreffen.

Übernimmt die hkk die Kosten für Logopädie?

Ja, die hkk übernimmt die Kosten anteilig für die Logopädie bei bestimmten Befunden, wenn Ihnen Ihr Arzt Maßnahmen verordnet. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.

  • Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre.
  • Die Zuzahlungen fallen auch dann an, wenn die Heilmittel in der Praxis des Arztes oder ambulant im Krankenhaus erbracht werden.
  • Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens zu leisten (bei chronisch Kranken ein Prozent).
  • Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
  • Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig.

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Ihre Verordnung ist nach dem Ausstellungsdatum bei bis zu 10 verordneten Behandlungseinheiten 7 Monate und bei bis zu 20 verordneten Behandlungseinheiten 9 Monate gültig. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer ist die Verordnung abzubrechen.

Zudem verliert ihre Verordnung bei einer Behandlungsunterbrechung von über 14 Kalendertagen ihre Gültigkeit. Die Behandlung behält ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub ihre Gültigkeit.

Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben zu einem Behandlungsbeginn vermerkt, müssen Maßnahmen innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.

Sofern aus medizinischen Gründen auf der Heilmittelverordnung das Feld „dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt ist, muss die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.

Welche Arten der Logopädie gibt es?

  • Die Stimmtherapie stellt die Stimme eines Menschen in den Mittelpunkt der Behandlung. Sie umfasst Maßnahmen zur Regulation von Atmung, Lautstärke, Artikulation und Schluckvorgängen.
  • Die Sprechtherapie dagegen fördert gezielt die Artikulation, die Sprechgeschwindigkeit sowie die Gesamtkoordination von Sprechen, Atmung, Stimme und Schluckvorgang.
  • Die Sprachtherapie umfasst insbesondere Maßnahmen zum Aufbau des Sprachverständnisses, zur Ausbildung oder zum Erhalt der Lautsprache, zur Verbesserung des Hörens, zur Normalisierung des Sprechklangs sowie zur Verbesserung des Schluckens.
  • Die Schlucktherapie dient der Besserung bzw. der Normalisierung des Schluckaktes sowie der Erarbeitung von Kompensationsstrategien und der Ermöglichung der oralen Nahrungsaufnahme.

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