Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige: Anspruch, Voraussetzung und Kostenübernahme

Der Alltag von pflegenden Angehörigen kann belastend sein. Als Entlastung für Pflegende gibt es das Angebot von Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung. Wer Anspruch hat und wie die Kostenübernahme organisiert ist, erfahren Sie hier.

Übernimmt die hkk die Kosten für die Tages- und Nachtpflege?

Ja, die hkk übernimmt einen großen Teil der Kosten für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege für pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2, vorausgesetzt es handelt sich um zugelassene Pflegeeinrichtungen. Die gesetzlich festgeschriebenen Beträge orientieren sich an dem festgestellten Pflegegrad und sind für die Kostendeckung von pflegebedingten Aufwendungen sowie Kosten für die soziale Betreuung und Behandlungspflege. Kosten für Unterkunft und Verpflegung können im Rahmen des Entlastungsbetrags zur Erstattung eingereicht werden. Komfortleistungen sind selbst zu tragen.

Höchstbeträge pro Kalendermonat für die Tages- und Nachtpflege:

Pflegegrad Höchstbetrag
2 689,00 Euro
3 1.298,00 Euro
4 1.612,00 Euro
5 1.995,00 Euro

Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für die Tages- und Nachtpflege übernimmt?

Wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen zutreffen und bereits Pflegeleistungen bezogen werden, muss kein Antrag gestellt werden. Sobald uns eine Aufnahmemitteilung von der Tages- bzw. Nachtpflege vorliegt, bearbeiten wir die Kostenübernahme. Alternativ kann auch die erste Rechnung bei uns einreicht werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 5 Werktage. Die Antragstellung ist kostenfrei. Sie können den Antrag bequem online stellen.

Wichtig für Sie: Sollte bisher kein Pflegegrad beantragt worden sein, kann der Antrag auf Tages- und Nachtpflege bequem online einreicht werden. Melden Sie sich einfach mit den Daten (Versichertennummer + individuelles Passwort) an, die Sie bei der Registrierung für unsere Service-App verwenden. Zudem können Sie diesen per Post stellen sowie persönlich in der hkk-Geschäftsstelle abgeben.

Wann besteht Anspruch auf eine Tages- und Nachtpflege?

Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und der/die Pflegebedürftige zu Hause gepflegt wird, besteht nach § 41 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)   Anspruch auf eine zeitweise, teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.

Gut zu wissen: Sollte Pflegegrad 1 vorliegen, kann nach §45b SGB XI der sogenannte Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Dieser beträgt 125,00 Euro, die von jedem/jeder Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 in Anspruch genommen werden können.

Wichtig für Sie: Gegebenenfalls muss eine Vollmacht und/ oder einen Betreuerausweis eingereicht werden. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Welche Leistungen umfasst die Tages- bzw. Nachtpflege?

Die teilstationäre Pflege soll pflegende Angehörige entlasten und die durchgängige Versorgung der Pflegebedürftigen sicherstellen. Die Tagespflege beanspruchen in der Regel Pflegebedürftige, deren Angehörige ebenfalls berufstätig sind: Die Pflegebedürftigen werden morgens von einem Fahrdienst abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Die Nachtpflege ist eine Einrichtung für Pflegebedürftige, die auch nachts versorgt werden müssen, zum Beispiel zur Wundbehandlung oder für eine lückenlose Betreuung bei Demenz.  

Wie werden die Kosten abgerechnet?

Hat die hkk mit der von Ihnen gewählten Einrichtung einen Vertrag abgeschlossen, erfolgt die Rechnungsabwicklung direkt mit uns.  Aber auch, wenn Sie eine Einrichtung wählen, mit der die hkk keinen Vertrag vereinbart hat, können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir erstatten Ihnen dann bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Höchstleistung. Sind Ihre Ausgaben höher als dieser Höchstanspruch, besteht unter Umständen ein weiterer Anspruch gegen den Sozialhilfeträger. Auch eine Kombination der Tages- und Nachtpflege mit anderen Sach- oder Geldleistungen ist möglich.

Pflegelotse

Sie suchen eine passende ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung? Sie möchten sich über Kosten, Lage und Qualität der Einrichtung informieren? Der hkk Pflegelotse hilft Ihnen bei der Suche in ganz Deutschland.

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