Der Gesetzgeber schreibt vor, dass besonders schützenswerte Daten nur mit einer sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) durchgeführt werden dürfen.
Neben den „normalen“ Zugangsdaten wird neben dem Faktor „Wissen“ (Zugangsdaten) auch der Faktor „Besitz“ gefordert. Dies kann z. B. ein Handy bzw. eine App sein. Das heißt, bestimmte Transaktionen, wie das Ändern der Anschrift, bedürfen einer zweiten Freigabe.
Im Laufe des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert einen persönlichen Freigabe-Pin zu vergeben. Mit diesem Freigabe-Pin können Sie dann zukünftig Ihre Anträge freigeben.
Hierunter fallen insbesondere Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung). Aber auch Anträge und Formulare, die ein Versicherungsverhältnis begründen oder nachweisen, unterliegen dem hohen Schutzbedarf.
Ob eine Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig ist, ist abhängig davon, wie sensibel die Daten des Vorgangs sind und welcher Schaden entstehen kann, wenn der Vorgang durch unbefugte Dritte ausgeführt wird. Die hkk hält sich hier an die Vorgaben der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Absatz 4b SGB V, sowie deren Umsetzungsleitfaden.
Um die Online-Services im vollen Umfang nutzen zu können, müssen Sie Ihr mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet) registrieren. Sofern Sie Ihre Zugangsdaten mit einem QR-Code per Brief erhalten haben, scannen Sie bitte den QR-Code. Alternativ können Sie auch Ihre Gesundheitskarte zur Geräteregistrierung nutzen.
Wichtiger Hinweis: Ab Mai finden Sie alle Angebote des Kundenportals – und mehr – in der hkk Service-App und unseren Online-Formularen. Ihre Login-Daten bleiben unverändert und gelten einheitlich für alle Angebote. Das Kundenportal wird zum 30. Juni geschlossen.
Für die 2-Faktor-Authentifizierung füllen Sie den gewünschten Antrag, Upload etc. im Kundenportal aus. Wenn es sich um einen 2FA-geschützten Prozess handelt, erscheint ein nun ein Pop-Up-Fenster, dass Sie auffordert den Vorgang über die hkk Service-App freizugeben.
Öffnen Sie hkk Service-App und bestätigen Sie sofort die Abfrage den 2.-Faktor. Dies geschieht durch den Fingerabdruck oder Face-ID bzw. durch Eingabe der Freigabe-PIN.
Sofern die Abfrage nicht sofort beim Öffnen der App angezeigt wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Seitenmenü öffnen.
2. Menüpunkt 2FA-Freigabe anwählen.
3. Auf „Abrufen“ drücken.
Danach erfolgt die Freigabe per Fingerabdruck/Face-ID bzw. Freigabe-PIN.