Ultraschalluntersuchung

Mit Ultraschall kann der Arzt das Baby im Mutterleib von Kopf bis Fuß untersuchen und prüfen, ob er sich gesund entwickelt.

Funktion des Ultraschalls

Mögliche Fehlbildungen können so erkannt werden. Der Arzt misst gleichzeitig in regelmäßigen Abständen die Länge und den Kopfumfang des Kindes. Die Untersuchungsergebnisse werden anschließend im Mutterpass dokumentiert. Er ist ein wichtiges Hilfsmittel für alle Mediziner, welche die Frau während der Schwangerschaft und danach betreuen. Daher sollte die Schwangere ihren Mutterpass immer dabei haben.

Eine Ultraschalluntersuchung wird zu Beginn der Schwangerschaft über die Scheide durchgeführt. Später findet die Untersuchung über die Bauchdecke statt. Sie liefert dem Untersucher zahlreiche Informationen: 

  • Kontrolle, ob sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat
  • Position des Mutterkuchens (Plazenta)
  • Hinweis auf Fehlbildungen
  • Erkennung von Mehrlingsschwangerschaften
  • Beobachtung des Wachstums sowie der Herz- und Organfunktionen des Ungeborenen
  • Bestimmung der Fruchtwassermenge
  • Bestimmung der Lage des Kindes (z.B. Steißlage)

Liegen keine weiteren Risikofaktoren vor und verläuft die Schwangerschaft unkompliziert, reichen drei Ultraschalltermine völlig aus:

  • In der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
  • In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
  • In der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Treten Komplikationen auf, können engmaschigere Ultraschalluntersuchungen sinnvoll sein.

Ein bewährtes Verfahren

Ultraschalluntersuchungen sind seit über 25 Jahren gängige Praxis. Unmittelbare oder langfristige negative Folgen durch häufigeren Ultraschall sind klinisch nicht belegt. Andererseits verbessert der Ultraschall bei gesunden Frauen den Verlauf der Schwangerschaft und die Geburt nachweislich nicht.

Die Kosten

Die Kosten für drei Routineuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Nutzungshinweise

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