Bremen, 29. Januar 2020: hkk-Fehlzeitenanalyse: Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch
Arbeitnehmerinnen besonders betroffen / hkk fordert Gesundheitsförderung speziell für berufstätige Frauen
Die meisten beruflichen Ausfalltage wurden 2019 – wie in den Vorjahren – verursacht durch sogenannte Muskel-Skelett-Erkrankungen wie beispielsweise Rückenschmerzen (21,9 % aller Fehltage). Psychische Erkrankungen lagen auf Platz zwei mit 18,5 %. Krankheiten des Atmungssystems rangierten auf dem dritten Platz (14,7 %). Das ist das Ergebnis einer aktuellen Datenanalyse der hkk Krankenkasse.
Mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen
Im Jahr 2019 waren erwerbstätige hkk-Mitglieder durchschnittlich 14,1 Tage krankgeschrieben. Davon 2,6 Tage wegen psychischer Erkrankungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Fehltage in diesem Zusammenhang merklich gestiegen: Waren 2018 nur 16,9 % aller Fehltage eine Folge psychischer Erkrankungen, ist ihr Anteil 2019 um etwa anderthalb Prozentpunkte auf 18,5 % gestiegen. Mehr als jeder sechste Fehltag ist damit auf psychische Erkrankungen zurückzuführen – eine deutliche Verschiebung innerhalb der Krankheitslasten.
Arbeitnehmerinnen besonders betroffen
Bei berufstätigen Frauen war im Jahr 2019 der größte Teil der Fehltage eine Folge psychischer Erkrankungen. Der Zuwachs von 0,4 Fehltagen gegenüber dem Vorjahr (2018: 2,9 vs. 2019: 3,3 Fehltage je Arbeitnehmerin) ist in diesem Zusammenhang besonders auffällig. Dr. Wolfgang Ritter, Teamleiter Gesundheitsförderung bei der hkk, sieht eine wesentliche Ursache dafür in den unterschiedlichen Alltagsbelastungen von Frauen und Männern.
hkk fordert Gesundheitsförderung speziell für berufstätige Frauen
„Die Belastungen, mit denen Frauen heute konfrontiert sind, nehmen in einem beunruhigenden Ausmaß zu“, sagt Dr. Ritter. Neben Beruf und Kindererziehung seien sie häufig auch noch für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger verantwortlich. Das könne chronischen Stress und schließlich psychische Erkrankungen zur Folge haben: „Frauen in dieser Situation haben praktisch keinen Feierabend, es fehlen ihnen dringend notwendige Erholungsphasen und Ausgleichsangebote. Das kann auf Dauer krank machen. Erforderlich ist eine ganzheitliche, bedarfsbezogene und geschlechterspezifische Gesundheitsförderung“, so Ritter.
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bietet die hkk in den von ihr betreuten Betrieben den betroffenen Arbeitnehmerinnen Teamentwicklungsmaßnahmen, Führungskräfteseminare und Gesundheitszirkel an. Mit einem BGM entwickeln und etablieren Unternehmen systematisch gesundheitsförderliche Strukturen und Prozesse. Zudem ist es das Ziel, die Unternehmensangehörigen zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten zu befähigen.
Darüber hinaus berät die hkk Unternehmen in der Verhaltens- sowie Verhältnisprävention. Verhaltensprävention zielt darauf ab, gesundheitsschädliche Verhaltensweisen und psychische Belastungen des Einzelnen im Zusammenhang mit der Arbeit zu verbessern. Ziel der Verhältnisprävention sind hingegen gesundheitsförderliche Arbeitsstrukturen in den Unternehmen.
Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): Die hkk zählt mit mehr als 660.000 Versicherten (davon mehr als 510.000 beitragszahlende Mitglieder), 23 Geschäftsstellen und 2.100 Servicepunkten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen. 2019 betrug das Versichertenwachstum mehr als 50.000 Kunden. Mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent ist sie das sechste Jahr in Folge die günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse. Zu den überdurchschnittlichen Leistungen zählen unter anderem mehr als 1.000 Euro Kostenübernahme je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Vorsorge sowie bei Schwangerschaft. Das vorteilhafte Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch eine über Jahrzehnte gewachsene Finanzstärke und Verwaltungskosten ermöglicht, die mehr als 25 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen. Die rund 1.000 Mitarbeiter(innen) der 1904 gegründeten hkk betreuen ein Ausgabenvolumen von mehr als 2,5 Mrd. Euro (2,0 Mrd. Euro für die Kranken- und 500 Millionen Euro für die Pflegeversicherung).