Podologische Therapie: Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die medizinische Fußpflege (Podologie) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, wie beispielsweise bei einem diabetischen Fußsyndrom, das die Folge einer Diabeteserkrankung sein kann. Die podologische Behandlung soll Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu der Behandlung und den Voraussetzungen einer Kostenübernahme.

Übernimmt die hkk die Kosten für medizinische Fußpflege?

Ja, wenn ein Arzt Maßnahmen aus dem Bereich der Podologie verschreibt, übernimmt die hkk bei bestimmten Befunden die Kosten für die Behandlung. Die Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.

Muss immer eine Zuzahlung geleistet werden?

Ja, generell ist die podologische Therapie zuzahlungspflichtig. Unter gewissen Voraussetzungen kann man sich von dieser Pflicht jedoch befreien lassen. Für Zuzahlungen gilt folgendes:

  • Zuzahlungspflichtig sind auch Versicherte ab 18 Jahren.
  • Zuzahlungen fallen auch dann an, wenn die Heilmittel in der Praxis des Arztes oder ambulant im Krankenhaus erbracht werden.
  • Sie brauchen Zuzahlungen jedoch lediglich bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens zu leisten (bei chronisch Kranken beträgt die Grenze einen Prozent).
  • Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
  • Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig.

Welche Maßnahmen gehören zur medizinischen Fußpflege?

Zur medizinischen Fußpflege (podologische Therapie) gehören folgende Maßnahmen:

  • Entfernen von krankhaften Hornhautverdickungen
  • Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft veränderten Zehennägeln
  • Behandlung von Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen
  • Beratung zur eigenständigen Durchführung von Haut- und Nagelpflege
  • Vermittlung von Verhaltensgeboten, um Fußverletzungen und Folgeschäden zu vermeiden
  • Behandlung mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxiespangen)

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