Grippeschutzimpfungen durch Betriebsärzte: Informationen für Arbeitgeber

Sie können die Mitarbeitenden Ihres Betriebs gegen Grippe impfen lassen und diese Impfung mit der hkk abrechnen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir hier.

Für wen übernimmt die hkk die Grippeschutzimpfung?

Wir übernehmen die Grippeschutzimpfung für alle zum Impfzeitpunkt bei der hkk versicherten Personen, also auch über die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus.

Was müssen Mitarbeitende zum Impftermin mitbringen?

Benötigt wird die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und der Impfpass.

Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es für die Grippeschutzimpfung?

Digitale Abrechnung

Eine digitale Abrechnung mit der hkk ist möglich, sofern Ihre Betriebsärztin oder Ihr Betriebsarzt Mitglied in

  • der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) oder

  • dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) 

ist und deren Vertrag zur Durchführung und Abrechnung betrieblicher Impfungen beigetreten ist. Die Abrechnung erfolgt in dem Fall direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Bitte erfragen Sie bei Ihrem betriebsärztlichen Dienst, ob dieser vertraglich angeschlossen ist. Sofern dies noch nicht der Fall ist, aber ärztlicherseits Interesse an einem Vertragsbeitritt besteht, ist die DGAUM bzw. der VDBW der richtige Ansprechpartner.

Manuelle Abrechnung

Sofern Ihre Betriebsärztin oder Ihr Betriebsarzt nicht digital mit der hkk abrechnen kann, haben Sie die Möglichkeit, manuell mit uns abrechnen. Bitte übersenden Sie dafür quartalsweise eine Sammelrechnung an unsere Anschrift:

hkk Krankenkasse
z.Hd. Team Arzneimittel
28185 Bremen

Was benötigt man für die Abrechnung?

Folgende Informationen werden benötigt:

  • Namen und Versichertennummern der geimpften Mitarbeitenden 

  • Impfdatum

  • Handelsname des verabreichten Impfstoffs

  • Kopie des Sachkostennachweises der verabreichten Impfstoffe

Muss eine Impfaktion vorab bei der hkk angemeldet werden?

Nein, das ist nicht der Fall. 

Haben Sie Fragen zur betrieblichen Grippeschutzimpfung?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gern an das Arzneimittel-Team unter arzneimittelberatung@hkk.de

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.