eAU für Arbeitgeber
Wichtige Informationen zur eAU und zur Abfrage von Vorerkrankungen.
Was ist bezüglich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mich als Arbeitgeber zu beachten?
Sie können die Arbeitsunfähigkeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse abfragen. Dies ist erforderlich, da Ihre Mitarbeitenden keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr als Nachweis für Ihren Arbeitgeber ausgehändigt bekommen. Somit gilt nur noch eine Anzeigepflicht und Sie können sich die entsprechende Zeit über die Abfrage bei der Krankenkasse bestätigen lassen.
Eine pauschale Abfrage ist nicht zulässig, sodass Sie dazu nur berechtigt sind, wenn Ihnen der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit von den Mitarbeitenden kundgetan wird. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss zunächst im Datenbestand der Krankenkasse vorliegen, damit die Angaben entsprechend bestätigt werden können. Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Verzögerungen im Meldeverfahren zwischen Vertragspraxis und Krankenkasse kommen kann. Wir empfehlen daher, die Abfrage nach der gesetzlichen Karenzzeit von drei Tagen zu starten.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Abfrage der Vorerkrankungszeiten?
Zur Abfrage der Vorerkrankungen gilt weiterhin der elektronische Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL). Dieses Verfahren ist entweder über Ihre Entgeltabrechnungssoftware oder das SV-Meldeportal möglich.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darum bitten von telefonischen Vorerkrankungsanfragen abzusehen. Bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene elektronische Meldeverfahren. In Ausnahmefällen können Sie uns weiterhin schriftliche Anfragen stellen.