Fristen online berechnen
Mit dem Fristenrechner für Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit der hkk Krankenkasse sehen Sie auf einen Blick, welche Fristen z. B. bei Krankengeldbezug oder der Beantragung von Elternzeit beachtet werden müssen.
Arbeitsunfähigkeit: Welche Fristen sind wichtig?
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 Prozent des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren gezahlt. Mehr Infos zum Thema Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld finden Sie hier.
Wichtig für Sie: Spätestens am ersten Arbeitstag nach Ablauf des dritten Kalendertages ist ein Arzt zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit aufzusuchen.
Der Arbeitgeber kann die e-AU dann zeitversetzt (frühstens am 5. Tag der Arbeitsunfähigkeit) als Nachweis bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch abfragen.
Elternzeit: Welche Fristen sind wichtig?
Wer Elternzeit nehmen will, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen unter der verbindlichen Angabe, welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Mütter und/oder Väter, die ihr Kind im eigenen Haushalt betreuen, haben bis zu 36 Monate Anspruch auf Elternzeit. Während dieser Elternzeit kann bis zu 32 Wochenstunden (im Durchschnitt des Monats) gearbeitet werden. Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt des Kindes (= Ereignistag); die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet.
Gut zu wissen: Ab dem Zeitpunkt, von dem an die Elternzeit beantragt wird, jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber.