U1-Umlage online ermitteln
Nach Eingabe der Anzahl Ihrer Arbeitnehmer können Sie über den Umlagerechner ermitteln, ob Ihr Unternehmen U1-umlagepflichtig ist.
Was ist das Umlageverfahren?
Mit dem Umlageverfahren wird über das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) geregelt. Während in der U1 nur Arbeitgeber versichert sind, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, sind in der U2 alle Arbeitgeber versichert.
Zuständig für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, oder, wenn keine Versicherung in der GKV besteht, die Krankenkasse, an die der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführt. Für geringfügige Beschäftigungen ist die Knappschaft-Bahn-See als Krankenkasse zu ständig.
Wer nimmt nicht am Ausgleichsverfahren U1 teil?
Arbeitgeber, die dauerhaft nicht weniger als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am U1-Umlageverfahren nicht teil. Darüber hinaus:
- Öffentliche Arbeitgeber (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts),
- Körperschaften usw., die an Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gebunden sind,
- Gemeindeverbände, Verbände kommunaler Unternehmen oder deren Spitzenverband,
- Dienststellen der Nato,
- Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
- Mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unternehmens,
- Unternehmen, die an einem freiwilligen Ausgleichsverfahren teilnehmen.
Was ist der Unterschied zum U2-Umlageverfahren?
Am U2-Umlageverfahren nehmen grundsätzlich alle Betriebe teil, unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer.