Die digitale Gesundheitsidentität bzw. GesundheitsID

Zum 01.01.2024 stellen wir allen Versicherten die digitale Identität für das Gesundheitswesen in Form einer GesundheitsID zur Verfügung. Diese erleichtert Ihnen zukünftig den Zugang in Apps, wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie erhalten nun Zugriff auf Ihre ePA-Akte mit Ihrem bereits festgelegten App-Code.
  • Die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung / Fingerabdruck) entfällt.
  • Alternativ können Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.
  • Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten.

Unser Hinweis für Sie:

Die GesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig (spätestens nach sechs Monaten) mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bestätigt werden. Sie werden zur gegebenen Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert. Wie das genau funktioniert, wird Ihnen in den nachfolgenden Videos kurz erklärt. Die GesundheitsID ist ein Account innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Beispielvideo für die Anmeldung über iOS mit AppCode

Was ist eine GesundheitsID?

Die Gesundheitsidentität, auch GesundheitsID genannt, ist im Prinzip eine Kombination aus Personalausweis und Gesundheitskarte in digitaler Form. Sie ist wichtig, um digitale Anwendungen im Gesundheitswesen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept sicher nutzen können. In ihr sind alle persönlichen Daten enthalten, die für eine Behandlung im deutschen Gesundheitswesen erforderlich sind, wie beispielsweise die Krankenversichertennummer, der Name oder das Geburtsdatum.

Wofür brauche ich eine GesundheitsID?

Durch die GesundheitsID soll ein universeller und sicherer Zugang zur digitalen Gesundheitswelt der Telematikinfrastruktur geschaffen werden. Sie haben mit der GesundheitsID Zugriff auf Ihre elektronischen Patientenakte und der E-Rezept-App. Geplant ist im Jahr 2026, dass die digitale Identität eine vollwertige Alternative zur bisherigen Gesundheitskarte wird. Versicherte können sich damit dann auch bei Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder beim Einlösen von Rezepten ausweisen.

Ist die Nutzung der GesundheitsID freiwillig?

Ja, die Nutzung der GesundheitsID ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie diesen Service nutzen möchten.

Wie kann ich meine GesundheitsID anlegen?

Dazu benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, Ihre Versichertennummer und Ihren Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und der dazugehörigen sechsstelligen Ausweis-PIN. Wenn Sie Ihre sechsstellige Ausweis-PIN noch nicht haben, empfehlen wir Ihnen, diese bereits im Voraus zu beantragen. Wenn Ihnen Ihre sechsstellige Personalausweis-PIN für die Online-Ausweisfunktion vorliegt, dauert das Anlegen der GesundheitsID nicht länger als zehn Minuten.

Als Versicherter der hkk müssen Sie den ePA- Registrierungsprozess durchlaufen. Dann erhalten Sie einen universellen Account, mit dem Sie die ePA oder das eRezept nutzen können.

Ist die ist die GesundheitsID sicher?

Die Sicherheitsanforderungen für den Umgang mit Gesundheitsdaten sind besonders hoch, weil der Schutz sensibler Gesundheitsinformationen eine hohe Priorität hat. Deshalb sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig, die auch von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben werden.

Ist die GesundheitsID als Login für die hkk Service-App nutzbar?

Nein. Die Nutzung der hkk Service-App braucht einen eigenen Account.

Sie benötigen Hilfe?

Experten zum Thema ePA und GesundheitsID stehen Ihnen für Ihre fachlichen und technischen Fragen rund um die ePA, der ePA-App der hkk Krankenkasse, und dem Vorgehen zur Authentifizierung und Einrichtung eines Benutzerkontos in der ePA-App gerne zur Verfügung.

Email: epa@hkk.de

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.