Krankenversicherung für Rentner: Gut versichert auch im Alter

Bei der hkk sind Sie auch im Rentenalter bestens krankenversichert. Auf dieser Seite können Sie sich über Ihren Versicherungsschutz und Ihre Beiträge im Ruhestand informieren. Erfahren Sie Wissenswertes über Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung und vieles mehr.

Das bietet die Krankenversicherung der hkk Rentnern

  • Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 731 € Beitragsvorteil jährlich
  • Arzttermin-Service: schnell und einfach zum nächsten Termin
  • 24-Stunden-Medizinberatung
  • Attraktives Bonusprogramm
  • Umfangreiche Vorsorgeangebote & Gesundheitskurse
  • Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2024) 
Ein älteres Paar bei einem Spaziergang am Strand.

Pflichtversichert (KVdR) oder freiwillig versichert als Rentner?

Auch im Alter treffen Sie eine gute Entscheidung mit dem umfassenden Schutz der hkk. Maßgeblich ist für Sie die Frage, ob Sie im Ruhestand pflichtversichert sind und somit Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind oder ob Sie sich freiwillig bei uns versichern.

Das erfahren Sie, sobald uns der Rentenversicherungsträger über den Rentenantrag informiert hat. Wir prüfen für Sie, ob Sie für die Zeit der Antragsbearbeitung vorläufiges Mitglied der KVdR sind und ob bereits Beiträge zu zahlen sind.

Gesetzlich krankenversichert als Rentner: Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Voraussetzungen für die KVdR ist die Vorversicherungszeit

Voraussetzung für Ihre Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass Sie bereits eine bestimmte Zeit Mitglied oder Familienversicherter der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Das ist die so genannte Vorversicherungszeit:

  • Die Vorversicherungszeit ist dann erfüllt, wenn Sie vom Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 90 % in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums bei einer gesetzlichen Krankenversicherung - wie der hkk - versichert waren. Dabei ist unerheblich, ob Sie pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.
  • Ab dem 1. August 2017 werden für jedes Kind pauschal drei Jahre Erziehungszeiten auf die Vorversicherungszeit angerechnet. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Pflegekinder und zur Adoption freigegebene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch Adoptivkinder und Stiefkinder, aber keine Enkelkinder.
  • Sofern die Vorversicherungszeit für Rentenanträge vor dem 1. August 2017 nicht erfüllt wurde und Sie Kinder haben, die auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an uns (oder Ihre zuständige Krankenkasse). 

Ein Beispiel: Wenn Sie 40 Jahre lang erwerbstätig waren und von den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder über einen Familienangehörigen familienversichert waren, haben Sie die Vorversicherungszeiten zur Krankenversicherung der Rentner erfüllt. Personen, die lange privat versichert waren, haben die Voraussetzung oftmals nicht erfüllt. 

Wie wird die Pflichtversicherung für Rentner berechnet?

Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als pflichtversicherter Ruheständler (KVdR) errechnet sich prozentual aus

  • Ihren Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Ihren Versorgungsbezügen (Betriebsrenten)
  • Ihrem Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit und
  • ggf. Ihrer ausländischen Rente

Aus der gesetzlichen Rente tragen pflichtversicherte Rentner und die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge zu gleichen Anteilen. Dies gilt sowohl für den vom Gesetzgeber für alle Kassen einheitlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent als auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der bei der hkk nur 2,19 % beträgt. Der Rentenversicherungsträger behält Ihren Anteil (also 7,3 % + 0,49 % = 7,79 %) ein und führt ihn zusammen mit seinem Beitragsanteil direkt an uns ab.

Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV übersteigen (2024 = 176,75 EUR). Mehrere Einnahmen dieser Art werden addiert. Aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen trägt der hkk-Kunde den Beitrag zur Krankenversicherung allein.

Beitragssätze auf Einnahmen für pflichtversicherte Rentner

  • auf Beiträge der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2025 ein Beitragssatz von 16,79 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % zzgl. 2,19 % hkk-Zusatzbeitrag) zur Krankenversicherung
  • auf monatliche aber auch kapitalisierte Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) werden ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls 16,79 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % zzgl. 2,19 % hkk-Zusatzbeitrag) zur Krankenversicherung erhoben
  • Ebenfalls beitragspflichtig sind für pflichtversicherte Rentner Arbeitsentgelte aus Beschäftigungen und Arbeitseinkommen, ebenfalls mit 16,79 %.
  • Auch ausländische Renten sind beitragspflichtig, die Beiträge werden jedoch lediglich aus dem halben allgemeinen Beitragssatz und dem halben Zusatzbeitrag berechnet. Das ist ab dem 1. Januar 2023 ein Beitragsanteil von 7,79 %.
  • Auf sonstige Einkünfte (z. B. Kapitalerträge, private Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) werden keine Beiträge erhoben.

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab Juli 2024

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen der Rentenzuschläge finden Sie hier.

Freiwillig versichert als Rentner

Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen, können Sie sich selbstverständlich bei der hkk auch freiwillig krankenversichern.

Das gilt auch, wenn

  • Sie weiterhin einer hauptberuflichen Selbstständigkeit nachgehen und daraus Einkünfte erzielen (siehe nächster Abschnitt) oder
  • Sie Beamter oder Pensionär sind.

Grundsätzlich gilt: Das Mitglied trägt aus allen Einnahmen die Beiträge zur Krankenversicherung allein. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den freiwillig versicherten Rentnern auf Antrag den Zuschuss zur Krankenversicherung mit der monatlichen Rente aus.

Beitragssätze für Bezüge freiwillig versicherter Rentner: Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung für Rentner?

  • Für gesetzliche Renten gilt der allgemeine Beitragssatz der hkk von 16,79 %.
  • Auf Versorgungsbezüge (wie Betriebsrenten) und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit werden ebenfalls 16,79 % erhoben.
  • Auf so genannte sonstige Einkünfte (z. B. Kapitalerträge, private Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) wird ein Beitragssatz von 16,19 % erhoben.

Pflegeversicherung für Rentner

Alle Mitglieder zahlen aus den beitragspflichtigen Einnahmen die Pflegeversicherungsbeiträge allein.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %.

Ab Vollendung des 23. Lebensjahres ist zusätzlich ein Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 % zu zahlen.

Kinder*, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken sich beitragsreduzierend aus. Beginnend mit dem zweiten Kind bis zum fünften Kind reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag um einen Abschlag von jeweils 0,25 %.

* Stiefkinder, Pflegekinder, leibliche Kinder, Adoptivkinder, bereits verstorbene Kinder

Beitragsbemessungsgrenze

Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnen sich maximal aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro (2025).

Besonderheiten zur Beitragspflicht

Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat

Sie wollen sich über die termingerechte Überweisung Ihrer Beiträge keine Gedanken mehr machen müssen? Wir nehmen Ihnen gern diese Arbeit ab! Nutzen Sie einfach und bequem unser SEPA-Lastschriftmandat.

Wichtig: Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original oder als Fax zurück. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend!

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Rentner

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Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.