Krankenversicherung für Arbeitnehmer bei der hkk
Mit der hkk sind Sie als Arbeitnehmer immer gut versichert: Mit unseren Extraleistungen bleiben Sie gesund und genießen die Vorteile einer leistungsstarken Krankenversicherung bei günstigen Beiträgen.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Arbeitnehmern
- Auch 2025 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 731 € Beitragsvorteil
- Attraktives Bonusprogramm
- 24-Stunden-Medizinberatung & medizinische Videosprechstunde
- Professionelle Zahnreinigung (bei > 2.000 Zahnärzten)
- Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
- Online-Kurse für mehr Fitness, bessere Ernährung & Stress-Vorsorge
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2024)
Ihre Krankenkassen-Beiträge als Arbeitnehmer
Die Höhe ihrer Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung berechnet sich grundsätzlich bei Arbeitnehmern prozentual von ihrem Arbeitsentgelt.
Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge, das heißt, Ihr Arbeitgeber übernimmt 8,395 Prozent Ihrer Krankenversicherungsbeiträge bei der hkk, Ihr Anteil beträgt 8,395 Prozent. Darin ist bereits der hkk-Zusatzbeitrag von nur 2,19 Prozent (2025) enthalten.
Beitragsbemessungsgrenze
Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bis zu einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro bzw. jährlich 66.150 Euro prozentual berechnet. Ab diesem Arbeitsentgelt steigt Ihr Beitrag nicht weiter an - egal, wie viel Sie darüber hinaus verdienen.
Besonderheiten für die Versicherung geringfügig Beschäftigter (Minijobber, Auszubildende) und freiwillig versicherter Arbeitnehmer
- Krankenversicherung bei Mini-Jobs (bis 538 Euro)
- Übergangsbereich zwischen 538,01 bis 2.000,00 Euro
- Freiwillige Versicherung (ab Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro/ Jahr)
- Krankenversicherung für Auszubildende
Der hkk-Beitragsvorteil
Einfach bisherige Krankenkasse und Gehalt eingeben, und der Rechner ermittelt Ihren Beitragsvorteil als Arbeitnehmer bei der hkk.
Jetzt Vorteil berechnen
Beitragssatz von Arbeitnehmern zur Pflegeversicherung
Grundsatz: wenn gesetzlich versichert, dann auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Aufgrund der Pflegereform steigt der allgemeine Beitragssatz (für versicherungspflichtige Arbeitnehmer) zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Gleichzeitig wird der Zuschlag für Mitglieder ohne Kinder (ab Vollendung des 23. Lebensjahres) von 0,35 Beitragssatzpunkten auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben und beläuft sich somit ab 01. Juli 2023 auf 4,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Darüber hinaus reduziert sich der Beitragssatz für Mitglieder mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind.
Weitere Informationen zur Pflegereform finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern
- Wie sinnvoll ist ein Krankenkassen-Wechsel für Arbeitnehmer?
- Wie einfach kann ein Arbeitnehmer die Krankenkasse wechseln?
- Wer meldet mich bei der Krankenkasse an?
- Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?
- Wann entfällt die Krankenversicherungspflicht für Arbeitnehmer?
- Wie bin ich versichert, wenn ich kündige?
- Wer zahlt Krankenversicherung bei Kurzarbeit?
- Wer informiert den Arbeitgeber über die neue Krankenversicherung?