Krankenversicherung für Arbeitnehmer bei der hkk
Mit der hkk sind Sie als Arbeitnehmer immer gut versichert: Mit unseren Extraleistungen bleiben Sie gesund und genießen die Vorteile einer leistungsstarken Krankenversicherung bei günstigen Beiträgen.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Arbeitnehmern
- Auch 2025 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 731 € Beitragsvorteil
- Attraktives Bonusprogramm
- 24-Stunden-Medizinberatung & medizinische Videosprechstunde
- Professionelle Zahnreinigung (bei > 2.000 Zahnärzten)
- Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
- Online-Kurse für mehr Fitness, bessere Ernährung & Stress-Vorsorge
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2024)

Ihre Krankenkassen-Beiträge als Arbeitnehmer
Die Höhe ihrer Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung berechnet sich grundsätzlich bei Arbeitnehmern prozentual von ihrem Arbeitsentgelt.
Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge, das heißt, Ihr Arbeitgeber übernimmt 8,395 Prozent Ihrer Krankenversicherungsbeiträge bei der hkk, Ihr Anteil beträgt 8,395 Prozent. Darin ist bereits der hkk-Zusatzbeitrag von nur 2,19 Prozent (2025) enthalten.
Beitragsbemessungsgrenze
Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bis zu einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro bzw. jährlich 66.150 Euro prozentual berechnet. Ab diesem Arbeitsentgelt steigt Ihr Beitrag nicht weiter an - egal, wie viel Sie darüber hinaus verdienen.
Besonderheiten für die Versicherung geringfügig Beschäftigter (Minijobber, Auszubildende) und freiwillig versicherter Arbeitnehmer
Krankenversicherung bei Mini-Jobs (bis 538 Euro)
Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Arbeitsentgelt bei einer Dauerbeschäftigung 538,00 Euro im Monat nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung), üben Sie einen Mini-Job aus und es besteht für Sie als Beschäftigter keine Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht mit der Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.
Üben Sie eine kurzfristige Beschäftigung aus, sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei - auch in der Rentenversicherung. Kurzfristig ist eine Beschäftigung, wenn sie für maximal drei Monate im Kalenderjahr ausgeübt wird und keine "Berufsmäßigkeit" (z. B. bei Schülern, Hausfrauen und -männern, Rentnern) vorliegt.
Wenn mehrere Mini-Jobs ausgeübt werden:
- Üben Sie nebeneinander mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus und verdienen Sie insgesamt mehr als 538,00 Euro, besteht für Sie die Pflicht zu einer Kranken- und Pflege-, aber auch Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Bestehen dagegen mehrere Mini-Jobs neben einer Hauptbeschäftigung, bleibt die erste dieser geringfügigen Beschäftigungen versicherungsfrei - außer in der Rentenversicherung.
Übergangsbereich zwischen 538,01 bis 2.000,00 Euro
Wer ein monatliches Entgelt zwischen 538,01 bis 2.000,00 Euro (2024) erhält, befindet sich innerhalb des sogenannten Übergangsbereichs. Das bedeutet: Sie sind als Arbeitnehmer zwar pflichtversichert, innerhalb des Übergangsbereichs ist Ihr Beitragsanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen (die Summe Ihrer Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) jedoch reduziert. Der Übergangsbereich gilt übrigens nicht für Auszubildende.
Ihr Beitragsanteil steigt innerhalb des Übergangsbereichs erst schrittweise auf das allgemeine Niveau an, um zu vermeiden, dass bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 538,00 Euro sofort der volle Sozialversicherungsbeitrag anfällt.
Wenden Sie sich an uns, um Ihre Beiträge im Übergangsbereich zu ermitteln, oder nutzen Sie den Übergangsbereichs-Rechner der hkk online.
Freiwillige Versicherung (ab Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro/ Jahr)
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen Versicherungspflicht und freiwilliger Versicherung unterschieden. Die Höhe Ihres regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts ist dabei entscheidend:
- Versicherungspflichtig sind Sie als Arbeitnehmer dann, wenn Sie im Monat regelmäßig mehr als 538,00 Euro an Arbeitsentgelt erhalten. Gleichzeitig übersteigt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im Jahr 2025 die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro nicht (2024 betrug dieser Wert 69.300 Euro).
- Wenn Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, so sind Sie freiwillig versichert. Bei einem laufenden Beschäftigungsverhältnis gilt das dann, wenn die Versicherungspflichtgrenze des laufenden Jahres überschritten wurde und im kommenden Jahr voraussichtlich erneut überschritten wird. Ihre Versicherungspflicht endet dann zum Ende des laufenden Jahres.
- Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis sind Sie freiwillig versichert, wenn Ihr voraussichtliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze des laufenden Jahres übersteigen wird. Dazu wird das Arbeitsentgelt der neuen Beschäftigung fiktiv auf ein Zeitjahr hochgerechnet unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Einmalzahlungen.
Für die Beurteilung, ob Sie versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind, ist Ihr Arbeitgeber zuständig. Mehr Information zur freiwilligen Versicherung finden Sie hier.
Krankenversicherung für Auszubildende
Sind Sie im Rahmen Ihrer Berufsausbildung beschäftigt und Ihr Ausbildungsbetrieb zahlt Ihnen dafür eine monatliche Ausbildungsvergütung, sind Sie versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, auch wenn Ihr Entgelt 538,00 Euro im Monat nicht übersteigt. Das gilt auch für praxisintegrierte schulische Ausbildungen mit einer Ausbildungsvergütung (bspw. in den Gesundheitsberufen) und duale Studenten (Berufsausbildung mit Studium).
Weitere Informationen für Auszubildende finden Sie hier.
Berechnen Sie Ihren Vorteil beim Wechsel zur hkk!
Beitragssatz von Arbeitnehmern zur Pflegeversicherung
Grundsatz: wenn gesetzlich versichert, dann auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Aufgrund der Pflegereform steigt der allgemeine Beitragssatz (für versicherungspflichtige Arbeitnehmer) zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Gleichzeitig wird der Zuschlag für Mitglieder ohne Kinder (ab Vollendung des 23. Lebensjahres) von 0,35 Beitragssatzpunkten auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben und beläuft sich somit ab 01. Juli 2023 auf 4,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Darüber hinaus reduziert sich der Beitragssatz für Mitglieder mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind.
Weitere Informationen zur Pflegereform finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern
Wie sinnvoll ist ein Krankenkassen-Wechsel für Arbeitnehmer?
Ein Krankenkassen-Vergleich lohnt sich immer, denn gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich im Zusatzbeitrag, im Serviceangebot und in den Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Gleichzeitig ist der Wechsel einfach und praktisch ohne Risiko.
Prüfen Sie die hkk und profitieren Sie dreifach:
1. Besonders günstige Beiträge
Der niedrige Zusatzbeitrag von nur 2,19 % macht die hkk 2025 zu einer der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Sie sparen bis zu 731 Euro Beitrag pro Jahr. Dazu kommt ein attraktives Bonusprogramm.
2. Umfangreiche Zusatzleistungen
Die hkk übernimmt umfangreiche Zusatzleistungen von A wie Auslandsimpfung bis Z wie Zahnreinigung. Dieses hkk Leistungsplus entspricht einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr.
3. Ausgezeichneter Service
Wir bei der hkk sind für Sie da – telefonisch rund um die Uhr, im Online-Kundenportal meine hkk sowie persönlich in 12 hkk-Geschäftsstellen. Infos zum Wechsel gibt´s auch in mehr als 2.100 Servicepunkten unseres Kooperationspartners LVM Versicherung.
Wie einfach kann ein Arbeitnehmer die Krankenkasse wechseln?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie leicht und problemlos wechseln. Ihrer bisherigen Krankenkasse brauchen Sie nicht zu kündigen – das übernehmen wir.
Stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse – bei der hkk am einfachsten als Online-Mitgliedsantrag. Falls noch nötige Informationen fehlen, holt die hkk diese bei Ihnen ein.
Beachten müssen Sie dabei nur die Bindungsfrist (Sie müssen mindestens 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert sein) und die Kündigungsfrist (Sie können frühestens zum Ende des übernächsten Monats kündigen).
Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gilt. Dabei entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten, nicht aber die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder zum ersten Mal eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufnehmen, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Nachricht – wir informieren Sie gerne.
Wer meldet mich bei der Krankenkasse an?
Wenn Sie den Antrag für Ihre Mitgliedschaft bei der hkk ausgefüllt haben, bestätigen wir Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den Beginn Ihrer Mitgliedschaft mit einer Mitgliedsbescheinigung, die Sie bitte Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dieser meldet Sie daraufhin zur hkk an und erhält hierüber eine elektronische Bestätigung.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?
Wenn Sie arbeitslos sind, sich aber nicht arbeitslos melden und dementsprechend kein Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst zahlen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wann entfällt die Krankenversicherungspflicht für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer endet die gesetzliche Versicherungspflicht, wenn das jährliche Brutto-Arbeitseinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch: Versicherungspflichtgrenze) übersteigt. Diese liegt 2025 bei 73.800 €.
Nicht versicherungspflichtig sind außerdem Beamte, Richter, Zeitsoldaten sowie hauptberuflich selbstständige und freiberuflich erwerbstätige Personen.
Wie bin ich versichert, wenn ich kündige?
Wenn Sie Ihre Beschäftigung kündigen oder gekündigt werden, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen noch einen Monat einen sogenannten "nachgehenden Leistungsanspruch". In diesem Fall ist es weiter möglich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Nach dem Ende einer Beschäftigung sollten Sie sich also schnellstmöglich um eine weiterführende Versicherung kümmern. Diese kommt zum Beispiel durch die Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung, dem Bezug von Arbeitslosengeld oder auch dem Beitritt in die Freiwillige Versicherung bei der hkk zustande.
Wer zahlt Krankenversicherung bei Kurzarbeit?
Muss der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, werden die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken, Pflege- und Rentenversicherung) vom Arbeitgeber entrichtet.
Wer informiert den Arbeitgeber über die neue Krankenversicherung?
Wenn Sie den Antrag für Ihre Mitgliedschaft bei der hkk ausgefüllt haben, bestätigen wir Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den Beginn Ihrer Mitgliedschaft mit einer Mitgliedsbescheinigung, die Sie bitte Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dieser meldet Sie daraufhin zur hkk an und erhält hierüber eine elektronische Bestätigung.
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Nutzungshinweise
Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.