Krankentagegeld
Könnten Sie auf etwa ein Viertel Ihres Nettoeinkommens verzichten? Sichern Sie Ihr bisheriges Nettoeinkommen für den längeren Krankheitsfall ab.
Krankentagegeld (Tarif: KT oder KGE)
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer nur in den ersten sechs Wochen ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens als Krankengeld. Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie bei der hkk entweder ein Krankengeld ab der siebten Woche wählen oder bei ermäßigtem Beitragssatz vollständig auf eine Krankengeldabsicherung verzichten.
Reicht Ihnen das? Wohl kaum, um den Lebensunterhalt mit allen regelmäßig anfallenden Kosten zu sichern.
Als Selbstständiger ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch können Sie den Verdienstausfall über ein Krankentagegeld (Tarif KT) absichern. Es können verschiedene Tarife gewählt werden, die sich im Zeitpunkt des Leistungsbeginns unterscheiden. Ein Krankentagegeld ist bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens versicherbar.
Auch Arbeitnehmern fehlen ca. 25 Prozent ihres Nettoeinkommens, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Diesen Verdienstausfall können Sie durch eine Krankentagegeld-Versicherung (Tarif KT oder KGE) zu 100 Prozent ausgleichen:
- Die Zahlung erfolgt lohn- und einkommensteuerfrei auch für Sonn- und Feiertage; unbegrenzte Leistungsdauer, bis eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet.
- Speziell im Tarif KGE: Ist unfallbedingt ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig, wird das Krankentagegeld schon für die Dauer des Krankenhausaufenthalts gezahlt.
- Für beide Tarife gilt: Im europäischen Ausland besteht Versicherungsschutz nur bei akut notwendigen stationären Krankenhausaufenthalten.
Weiterführende Informationen
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Tarife können Sie den jeweiligen tarifbezogenen Versicherungsbedingungen der LVM Versicherung entnehmen. Die Bedingungen enthalten darüber hinaus Informationen zu Beginn und Ende des Versicherungsschutzes (zum Beispiel Wartezeiten, Höchstgrenzen, Summenbegrenzungen).
Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Zentrale Kundenbetreuung der LVM Versicherung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5863 733, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr. Die LVM Versicherung ist mit ihren bundesweit rund 2.200 Agenturen vor Ort gut erreichbar. So erhalten Sie eine persönliche und kompetente Beratung ganz in Ihrer Nähe.