Pflegezusatzversicherung
Schützen Sie sich und Ihr Vermögen mit einem Pflegetagegeld vor den hohen Kosten im Pflegefall.
Pflegezusatzversicherung Komfort (Tarif: PZTK)
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung helfen vielen Pflegebedürftigen. Allerdings haben die Betroffenen oder ihre Angehörigen, insbesondere bei stationärer Pflege, häufig erhebliche Kosten für die Unterbringung und Verpflegung selbst zu tragen.
Mit einer Pflegezusatzversicherung Komfort schließen Sie Ihre mögliche Versorgungslücke. Je nach Pflegegrad wird ein Prozentsatz des vereinbarten Tagessatzes für die Dauer der Pflegebedürftigkeit gezahlt:
- Bereits in Pflegegrad 1 gibt es 20 Prozent des vereinbarten Tagessatzes.
- Bei häuslicher Pflege in Pflegegrad 2 bekommen Sie dann 40 Prozent des vereinbarten Tagessatzes, 60 Prozent in Pflegegrad 3, 80 Prozent in Pflegegrad 4 und 100 Prozent in Pflegegrad 5.
- Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie bei vollstationärer Pflege den vereinbarten Tagessatz zu 100 Prozent ausgezahlt.
- Ab Pflegegrad 3 sind Sie sogar von der Beitragszahlung befreit.
Die Zahl der an Demenz erkrankten und/oder pflegebedürftigen Menschen steigt. Wer hierfür vorsorgen will, trifft mit dem leistungsstarken Tarif Pflegezusatzversicherung Komfort die richtige Entscheidung.
Zusatzversicherung Pflege-Bahr (Tarif: PTG)
Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Form der Pflegeversicherung, die nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannt ist. Das Konzept: Mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr unterstützt der Staat alle, die privat vorsorgen möchten.
- Ba(h)res Geld vom Staat: Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro im Monat. Der Staat übernimmt davon im Rahmen des Pflege-Bahr 5 Euro.
- Keine Altersbegrenzung (aber erst ab 18 Jahren)
- Leistungen in allen Pflegegraden: Die spätere Leistung erhalten Sie in Form eines fest vereinbarten Tagessatzes. Dieser wird je nach Pflegegrad anteilig ausgezahlt.
- Besser gleich starten: Je früher man sich für einen Pflegezusatztarif entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag und umso höher ist die zu erwartende Leistung. Wer Leistungen aus dem Pflege-Bahr in Anspruch nehmen möchte, kann dies nach einer Wartezeit von fünf Jahren tun. Tritt der Pflegefall infolge eines Unfalls ein, entfällt diese Wartezeit.
Weiterführende Informationen
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Tarife können Sie den jeweiligen tarifbezogenen Versicherungsbedingungen der LVM Versicherung entnehmen. Die Bedingungen enthalten darüber hinaus Informationen zu Beginn und Ende des Versicherungsschutzes (zum Beispiel Wartezeiten, Höchstgrenzen, Summenbegrenzungen).
Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Zentrale Kundenbetreuung der LVM Versicherung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5863 733, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr. Die LVM Versicherung ist mit ihren bundesweit rund 2.200 Agenturen vor Ort gut erreichbar. So erhalten Sie eine persönliche und kompetente Beratung ganz in Ihrer Nähe.