Wichtiger Hinweis: Kindernachweise für die Berechnung Beiträge zur Pflegeversicherung
Sie haben in den Nachrichten gehört, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Sommer geändert wird? Tatsächlich wird die Anzahl der Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder hätten, künftig stärker auf den Beitragssatz Einfluss nehmen. Wir als hkk arbeiten daran, schnellstmöglich die Systemvoraussetzungen zu schaffen, damit wir Ihre Nachweise über Ihre Elternschaft berücksichtigen können. Solange das noch nicht der Fall ist, bitten wir Sie, noch keine Nachweise bei uns einzureichen.
Ausführliche Informationen zur Berücksichtigung Ihrer Elternschaft finden Sie unter www.hkk.de/Elternschaftsnachweis.
Für Arbeitnehmer*innen, Rentenbezieher und Erwerbslose gilt: Die Arbeitgeber, Rentenkassen und Arbeitsagentur berechnen Ihre Beiträge und sind Ihre Ansprechpartner*innen. Bei allen Versicherten, die ihre Beiträge direkt an die hkk zahlen, melden wir uns. Bis dahin müssen Sie nichts veranlassen! Bitte haben Sie Geduld.
In jedem Fall können Sie sich sicher sein: Wir werden Ihnen die bis zur Umsetzung zu viel gezahlten Beiträge schnellstmöglich rückwirkend erstatten.