Krankenversicherung für Studierende: Gut versichert im Studium
Der Start ins Studium bringt viele Veränderungen mit sich. Mit der hkk sind Sie als Studierende/r immer gut versichert: Mit unseren Extraleistungen bleiben Sie gesund und genießen die Vorteile einer leistungsstarken Krankenversicherung bei günstigen Beiträgen.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Studierenden und Praktikanten
- Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 235 € Beitragsvorteil
- Attraktives Bonusprogramm
- Professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
- Virtuelle Gesundheits-Coaches
- Reiseimpfungen
- Sportmedizinische Untersuchung und Fitness-Vorteile
- Natur-Arzneimittel, Osteopathie und Homöopathie
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2024)

Krankenversichert als Studierender: Über die Familie oder eine eigene Mitgliedschaft?
Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Studierenden eine Krankenversicherung nachweisen. Bei der Immatrikulation wird dazu in der Regel die Bescheinigung einer Krankenkasse – der Versicherungsnachweis – verlangt, ohne den Sie sich nicht fürs Studium einschreiben können.
Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein:
- Kostenlose Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Le-bensjahres bei den Eltern oder altersunabhängig beim Ehegatten bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Eigene Mitgliedschaft zum Studentenbeitrag
- Freiwillige Mitgliedschaft ab Vollendung des 30. Lebensjahres
Ihr digitaler Krankenversicherungsnachweis für Ihr Studium (M10)
Die Hochschule verlangt zum Beginn Ihres Studiums eine elektronische Versicherungsbescheinigung (M10) der Krankenkasse Ihrer Wahl. Sollten Sie bei der hkk pflichtversichert sein, setzen wir gerne diese Meldung auf Anfrage für Sie ab. Bitte nennen Sie uns hierzu Ihre Versichertennummer und teilen Sie uns den Namen der Hochschule, im Idealfall die Absendernummer „H000****“, mit.
Bei Bedarf können Sie sich zusätzlich eine Mitgliedsbestätigung zusenden lassen bzw. in der hkk Service-App herunterladen. Analoge Papierbescheinigungen sind für die Einschreibung jedoch nicht erforderlich. Das Ende Ihres Studiums durch Abschluss oder Exmatrikulation wird uns von Ihrer Hochschule mitgeteilt, genauso wie wir ein Ende Ihres Versicherungsschutzes bei uns an die Hochschule melden.
Wenn Sie uns Ihre Immatrikulationsbescheinigung dennoch zusenden möchten, nutzen Sie für die Übermittlung einfach und bequem unser Online-Formular: Immatrikulationsbescheinigung übermitteln
Familienversicherung - Gilt die Familienversicherung im Studium noch?
Bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres besteht die Möglichkeit als Studierende/r unter gewissen Voraussetzungen über Ihre Eltern in deren Krankenkasse familienversichert zu sein - ohne selbst Beiträge zu zahlen. Die Familienversicherung beim Ehegatten hingegen besteht altersunabhängig. Beide Versicherungen unterliegen jedoch den gleichen Einkommensgrenzen.
Eine Voraussetzung für die kostenfreie Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen monatlich 535 Euro (seit 01.01.2025) bzw. 556 Euro (bei Ausübung eines Minijobs) nicht übersteigt.
Wenn Sie als Studierender einen Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die Zeit, in der Sie familienversichert sind, um die Dauer des Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern.
Selbstverständlich erhalten Sie volle Leistungen. Wenn Sie sich an der Hochschule erstmals anmelden, müssen Sie eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen, dass eine Familienversicherung besteht.
Rufen Sie uns bei Fragen doch einfach an: Sie erreichen uns kostenlos unter der Telefonnummer 0800 2 555444.
Eigene Krankenkassen-Mitgliedschaft während des Studiums
Kommt die Familienversicherung nicht in Frage, können Sie sich bei der hkk im Rahmen einer eigenen Mitgliedschaft als Student pflichtversichern.
Der Abschluss einer eigenständigen studentischen Pflichtversicherung ist unnötig, wenn Sie aufgrund anderer Bestimmungen bereits versicherungspflichtig sind: Durch ein Arbeitsverhältnis mit mehr als 20 Stunden wöchentlich, das neben dem Studium besteht, wenn Sie Rente beziehen oder wenn ein Studierender in seiner zweiten Existenz als Selbstständiger Einkünfte erzielt. Es gilt: Eine Krankenversicherung ist genug!
Die Mitgliedschaft als pflichtversicherter Student ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich und endet dann mit dem Ablauf des Semesters. Für die eigene Mitgliedschaft als Student gibt es Möglichkeiten zur Verlängerung. Diese prüfen wir im Einzelfall gerne. Außerdem wird die Versicherungspflicht als Student durch die Exmatrikulation beendet.
Die Höhe der Beiträge für die eigene Mitgliedschaft als pflichtversicherter Student finden Sie hier: Die Krankenkassen-Beiträge bei einer eigenen Mitgliedschaft als Studierender
Wie wird der Beitrag für Studierende mit eigener Mitgliedschaft berechnet?
Von der Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages sind auch Studierende betroffen. Das bedeutet, dass die von den Studenten monatlich zu zahlenden Beiträge je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sind und ein Preisvergleich lohnt. Bei der hkk beträgt der Zusatzbeitrag seit dem 1. Januar 2025 2,19 %.
Die Beitragsberechnung zur studentischen Krankenversicherung ist gesetzlich bundesweit einheitlich festgelegt. Die Beiträge berechnen sich aus dem geltenden BAföG-Bedarfssatz von 855 Euro (gültig seit dem 01. Oktober 2024). Daraus ergibt sich für Studierende ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag von 106,10 Euro, der sich aus einem Beitragssatz von 10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes sowie dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusammensetzt. Auch der Beitrag der Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt und wurde zum 01. Januar 2025 neu angepasst. Für den Beitragssatz ist das Alter (unter bzw. über 23 Jahren) und die Anzahl der Kinder maßgebend. Anbei finden Sie eine Übersicht, wie sich Ihr Beitrag zur studentischen Versicherung zusammensetzt.
Der monatliche Krankenkassen-Beitrag für Studierende unter 23 Jahren beträgt ab 01. Januar 2025:
Beitragssatz | monatlicher Beitrag | |
---|---|---|
Beitragssatz zur Krankenversicherung | 10,22 % | 87,38 Euro |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung | 3,6 % | 30,78 Euro |
hkk-Zusatzbeitrag | 2,19 % | 18,72 Euro |
Gesamtbeitrag | 136,88 Euro |
Mitglieder ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag in Höhe von 0,6 % zur Pflegeversicherung zahlen.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für kinderlose Studierende, die bereits das 23. Lebensjahr vollendet haben, beläuft sich ab 01. Januar 2025 auf 4,2 %.
Der monatliche Krankenkassen-Beitrag für kinderlose Studierende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, beträgt ab dem 01. Januar 2025:
Beitragssatz | monatlicher Beitrag | |
---|---|---|
Beitragssatz zur Krankenversicherung | 10,22 % | 87,38 Euro |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung | 4,2 % | 35,91 Euro |
hkk-Zusatzbeitrag | 2,19 % | 18,72 Euro |
Gesamtbeitrag | 142,01 Euro |
Für Eltern mit mehreren Kindern sinkt der Pflegebeitragssatz - je nach Anzahl der Kinder. Mit zwei Kindern liegt er ab dem 01.01.2025 bei 3,35 %, mit drei Kindern bei 3,1 %, mit vier Kindern bei 2,85 und ab 5 und mehr Kindern bei 2,6 %.
monatlicher Beitrag Krankenversicherung | Zusatzbeitrag | monatlicher Beitrag Pflegeversicherung | Gesamtbeitrag | |
---|---|---|---|---|
Versicherte mit einem Kind | 87,38 Euro | 18,72 Euro | 30,78 Euro | 136,88 Euro |
Versicherte mit zwei Kindern** | 87,38 Euro | 18,72 Euro | 28,64 Euro | 134,74 Euro |
Versicherte mit drei Kindern** | 87,38 Euro | 18,72 Euro | 26,51 Euro | 132,61 Euro |
Versicherte mit vier Kindern** | 87,38 Euro | 18,72 Euro | 24,37 Euro | 130,47 Euro |
Versicherte mit fünf und mehr Kindern** | 87,38 Euro | 18,72 Euro | 22,23 Euro | 128,33 Euro |
Beiträge sind grundsätzlich für ein Semester im Voraus zu zahlen. Die hkk bietet aber auch die Möglichkeit des monatlichen Bankeinzugs. Dazu reichen Sie uns einfach das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ein.
Es ist auch möglich, dass Sie die Beiträge monatlich zahlen, wenn Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten.
Werkstudententätigkeit, Praktika oder Auslandsaufenthalt während des Studiums
Werkstudent: Während des Studiums Geld verdienen
Während des Studiums sind Beschäftigungen ohne Einkommensgrenzen als sogenannter Werkstudent möglich, wenn...
- die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt (von dieser Regelung ausgenommen sind die Semesterferien: Hier kann zeitlich unbegrenzt gearbeitet werden) oder
- die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt und diese überwiegend in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende geleistet wird (das Studium muss hierbei weiterhin im Fokus stehen). Diese Beschäftigung setzt voraus, dass sie befristet ist und im Laufe des Jahres nicht mehr als 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden gearbeitet wird.
Krankenversicherung bei der hkk und Studium im Ausland
Ihre Versicherungspflicht als Studierender bei der hkk besteht unabhängig davon, ob Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, solange sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten. D. h. Ihre studentische Pflichtversicherung bleibt auch dann erhalten, wenn Sie an einer staatlich anerkannten Hochschule in einem Abkommens-Staat* eingeschrieben sind und gleichzeitig für die Dauer des Studiums dort wohnen.
*Mit folgenden Staaten (Abkommens-Staaten) besteht eine Regelung, der zufolge Sie, wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, einen Anspruch auf medizinisch notwendige Sachleistungen für den Fall der Krankheit haben:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien**, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).
In diesen Staaten gilt die „European Health Insurance Card“ (EHIC). Sie ist Bestandteil jeder neueren Krankenkassenkarte.
**Für Großbritannien gilt die Global Health Insurance Card (GHIC).
Für die Länder Türkei, Tunesien, Bosnien, Montenegro und Serbien fordern Sie bitte bei der zuständigen deutschen Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung an, die Sie dann beim aushelfenden Träger in dem anderen Staat vorlegen.
Weitere Informationen zur Nutzung der EHIC finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Wählen Sie einfach oben im Dropdown-Menü Ihr Reiseland aus und Sie erhalten alle Informationen.
Praktikum im Studium
Praktika geben wichtige Einblicke in die Arbeitswelt und können später bei der Jobsuche von großem Vorteil sein. Doch vergessen Sie nicht, sich vorher über die Versicherungspflicht bei einem Praktikum zu erkundigen. Generell gilt: Sind Sie an einer Hochschule immatrikuliert und leisten ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit oder ohne Arbeitsentgelt während des Studiums ab, bleiben Sie als Studentin bzw. Student pflichtversichert.
Ein unentgeltliches und in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum führt zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als Praktikantin/Praktikant, das heißt, es sind Beiträge in Höhe des Studentenbeitrages zu entrichten. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Wenn Sie familienversichert sind, gelten für Sie eventuell andere Regelungen und Einkommensgrenzen. Bitte rufen Sie uns in dem Fall einfach an, unter der Telefonnummer 0800 2 555444.
Ist Ihr Praktikum nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, tritt grundsätzlich die Versicherungspflicht als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.
Krankenversicherung im dualen Studium
Ein duales Studium verbindet die betriebliche Aus- und Weiterbildung mit einem theoretischen Hochschulstudium. Duale Studiengänge beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis, der abhängig von dem Studiengang und der Hochschule variiert.
Seit dem 01. Januar 2012 sind Teilnehmer an dualen Studiengängen, die durchgehend ein Arbeitsentgelt erhalten, den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt und dadurch versicherungspflichtig als Auszubildende zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 29. Dezember 2011). Sofern in einzelnen Phasen keine Vergütung gezahlt wird, kann eine Familienversicherung oder eine Versicherung als Praktikant zum Studententarif in Betracht kommen. Darüber hinaus kann in der Zeit ohne Zahlung eines Arbeitsentgeltes eine Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht bestehen.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Studierende
Wie funktioniert der Versicherungsnachweis im Studium?
Die Hochschule verlangt zum Beginn Ihres Studiums eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse Ihrer Wahl. Sollten Sie bei der hkk pflichtversichert sein, dann bekommen Sie diese Bescheinigung von uns zugeschickt. Weitere Bescheinigungen sind nicht erforderlich, weil sich Hochschule und hkk von nun an gegenseitig informieren. Das Ende Ihres Studiums durch Abschluss oder Exmatrikulation wird uns mitgeteilt, genauso wie wir ein Ende Ihres Versicherungsschutzes bei uns an die Hochschule melden.
Wann endet die Versicherungspflicht als Studierender und welche Verlängerungen gibt es?
Ihre studentische Pflichtversicherung endet in der Regel mit Abschluss des Studiums bzw. mit der Exmatrikulation. Als Höchstgrenze für die studentische Pflichtversicherung hat der Gesetzgeber den Ablauf des Semesters festgelegt, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Die Pflichtversicherung gilt weiter bis zum Ende des laufenden Semesters, sollte inzwischen keine andere Versicherung abgeschlossen werden. Eine Verlängerung der studentischen Pflichtversicherung ist möglich, wenn sich diese durch die Art der Ausbildung, durch Wehr- oder Zivildienst, durch persönliche oder familiäre Gründe rechtfertigen lässt. Eine Berufstätigkeit zwischen Abitur und Studium führt dagegen nicht zu einer Verlängerung dieser Versicherung.
Verlängert die Promotion die Krankenversicherung?
Ein Promotionsstudium verlängert die Krankenversicherung der Studenten nicht, da es nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört.
Wie sinnvoll ist ein Krankenkassenwechsel für Studierende?
Ein Krankenkassen-Vergleich lohnt sich immer, denn gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich im Zusatzbeitrag, im Serviceangebot und in den Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Gleichzeitig ist der Wechsel einfach und praktisch ohne Risiko.
Prüfen Sie die hkk und profitieren Sie dreifach:
1. Besonders günstige Beiträge
Der niedrige Zusatzbeitrag von nur 2,19 % macht die hkk 2025 zu einer der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Sie sparen bis zu 245 Euro Beitrag pro Jahr. Dazu kommt ein attraktives Bonusprogramm.
2. Umfangreiche Zusatzleistungen
Die hkk übernimmt umfangreiche Zusatzleistungen von A wie Auslandsimpfung bis Z wie Zahnreinigung. Dieses hkk Leistungsplus entspricht einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr.
3. Ausgezeichneter Service
Wir bei der hkk sind für Sie da – telefonisch rund um die Uhr, im Online-Kundenportal meine hkk sowie persönlich in einer unserer hkk-Geschäftsstellen. Infos zum Wechsel gibt´s auch in mehr als 2.100 Servicepunkten unseres Kooperationspartners LVM Versicherung.
Wie einfach kann ich die Krankenkasse im Studium wechseln?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie leicht und problemlos wechseln. Ihrer bisherigen Krankenkasse brauchen Sie nicht zu kündigen – das übernehmen wir.
Stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse – bei der hkk am einfachsten als Online-Mitgliedsantrag. Falls noch nötige Informationen fehlen, holt die hkk diese bei Ihnen ein.
Beachten müssen Sie dabei nur die Bindungsfrist (Sie müssen mindestens 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert sein) und die Kündigungsfrist (Sie können frühestens zum Ende des übernächsten Monats kündigen).
Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gilt. Dabei entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten, nicht aber die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder zum ersten Mal eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufnehmen, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Nachricht – wir informieren Sie gerne.
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