Krankenversicherung für Studierende: Gut versichert im Studium

Der Start ins Studium bringt viele Veränderungen mit sich. Mit der hkk sind Sie als Studierende/r immer gut versichert: Mit unseren Extraleistungen bleiben Sie gesund und genießen die Vorteile einer leistungsstarken Krankenversicherung bei günstigen Beiträgen.

Das bietet die Krankenversicherung der hkk Studierenden und Praktikanten

  • Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 235 € Beitragsvorteil
  • Attraktives Bonusprogramm
  • Professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
  • Virtuelle Gesundheits-Coaches
  • Reiseimpfungen
  • Sportmedizinische Untersuchung und Fitness-Vorteile
  • Natur-Arzneimittel, Osteopathie und Homöopathie
  • Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2024) 
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Krankenversichert als Studierender: Über die Familie oder eine eigene Mitgliedschaft?

Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Studierenden eine Krankenversicherung nachweisen. Bei der Immatrikulation wird dazu in der Regel die Bescheinigung einer Krankenkasse – der Versicherungsnachweis – verlangt, ohne den Sie sich nicht fürs Studium einschreiben können. 

Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein: 

  • Kostenlose Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Le-bensjahres bei den Eltern oder altersunabhängig beim Ehegatten bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Eigene Mitgliedschaft zum Studentenbeitrag
  • Freiwillige Mitgliedschaft ab Vollendung des 30. Lebensjahres

Ihr digitaler Krankenversicherungsnachweis für Ihr Studium (M10)

Die Hochschule verlangt zum Beginn Ihres Studiums eine elektronische Versicherungsbescheinigung (M10) der Krankenkasse Ihrer Wahl. Sollten Sie bei der hkk pflichtversi​​chert sein, setzen wir gerne diese Meldung auf Anfrage für Sie ab. Bitte nennen Sie uns hierzu Ihre Versichertennummer und teilen Sie uns den Namen der Hochschule, im Idealfall die Absendernummer „H000****“, mit.

Bei Bedarf können Sie sich zusätzlich eine Mitgliedsbestätigung zusenden lassen bzw. in der hkk Service-App herunterladen. Analoge Papierbescheinigungen sind für die Einschreibung jedoch nicht erforderlich. Das Ende Ihres Studiums durch Abschluss oder Exmatrikulation wird uns von Ihrer Hochschule mitgeteilt, genauso wie wir ein Ende Ihres Versicherungsschutzes bei uns an die Hochschule melden.

Wenn Sie uns Ihre Immatrikulationsbescheinigung dennoch zusenden möchten, nutzen Sie für die Übermittlung einfach und bequem unser Online-Formular: Immatrikulationsbescheinigung übermitteln

Wie wird der Beitrag für Studierende mit eigener Mitgliedschaft berechnet?

Von der Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages sind auch Studierende betroffen. Das bedeutet, dass die von den Studenten monatlich zu zahlenden Beiträge je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sind und ein Preisvergleich lohnt. Bei der hkk beträgt der Zusatzbeitrag seit dem 01.01.2024 0,98 Prozent.

Die Beitragsberechnung zur studentischen Krankenversicherung ist gesetzlich bundesweit einheitlich festgelegt und orientiert sich an dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Seit dem 1. Oktober 2024 liegt der BAföG-Bedarfssatz bei 855,00 Euro. Daraus ergibt sich für Studierende ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag von 95,76 Euro, der sich aus einem Beitragssatz von 10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes sowie dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusammensetzt. Der Beitrag zur Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz vom 01.07.2023. Dabei sind das Alter (unter bzw. über 23 Jahren) und die Anzahl der Kinder maßgebend. Anbei finden Sie eine Übersicht, wie sich Ihr Beitrag zur studentischen Versicherung zusammensetzt. 

Der monatliche Krankenkassen-Beitrag für Studierende unter 23 Jahren beträgt ab 01.10.2024:

 Beitragssatzmonatlicher Beitrag
Beitragssatz zur Krankenversicherung10,22 %87,38 Euro
Beitragssatz zur Pflegeversicherung3,4 %29,07 Euro
hkk-Zusatzbeitrag0,98 %8,38 Euro
Gesamtbeitrag 124,83 Euro

Gleichzeitig wurde der Zuschlag für alle Mitglieder ohne Kinder von 0,35 Beitragssatzpunkten auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben.

Der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung für Studierende ohne Kinder und für Studierende, die bereits das 23. Lebensjahr vollendet haben, beläuft sich somit ab 01.07.2023 auf 4,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Der monatliche Krankenkassen-Beitrag für kinderlose Studierende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, beträgt ab dem 01.10.2024:

 Beitragssatzmonatlicher Beitrag
Beitragssatz zur Krankenversicherung10,22 %87,38 Euro
Beitragssatz zur Pflegeversicherung4,0 %34,20 Euro
hkk-Zusatzbeitrag0,98 %8,38 Euro
Gesamtbeitrag 129,96 Euro

Für Eltern mit mehreren Kindern sinkt der Pflegebeitragssatz - je nach Anzahl der Kinder. Mit zwei Kindern liegt er ab dem 1. Juli 2023 bei 3,15 Prozent, mit drei Kindern bei 2,9 Prozent, mit vier Kindern bei 2,65 und ab 5 und mehr Kindern bei 2,4 Prozent.

 monatlicher Beitrag
Krankenversicherung
Zusatzbeitragmonatlicher Beitrag
Pflegeversicherung
Gesamtbeitrag
Versicherte mit einem Kind87,38 Euro8,38 Euro29,07 Euro124,83 Euro
Versicherte mit zwei Kindern**87,38 Euro8,38 Euro26,93 Euro122,69 Euro
Versicherte mit drei Kindern**87,38 Euro8,38 Euro24,80 Euro120,56 Euro
Versicherte mit vier Kindern**87,38 Euro8,38 Euro22,66 Euro118,42 Euro
Versicherte mit fünf und mehr Kindern**87,38 Euro8,38 Euro20,52 Euro116,28 Euro

Beiträge sind grundsätzlich für ein Semester im Voraus zu zahlen. Die hkk bietet aber auch die Möglichkeit des monatlichen Bankeinzugs. Dazu reichen Sie uns einfach das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ein.

Es ist auch möglich, dass Sie die Beiträge monatlich zahlen, wenn Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten.

Werkstudententätigkeit, Praktika oder Auslandsaufenthalt während des Studiums

Krankenversicherung im dualen Studium

Ein duales Studium verbindet die betriebliche Aus- und Weiterbildung mit einem theoretischen Hochschulstudium. Duale Studiengänge beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis, der abhängig von dem Studiengang und der Hochschule variiert.

Seit dem 01. Januar 2012 sind Teilnehmer an dualen Studiengängen, die durchgehend ein Arbeitsentgelt erhalten, den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt und dadurch versicherungspflichtig als Auszubildende zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 29. Dezember 2011). Sofern in einzelnen Phasen keine Vergütung gezahlt wird, kann eine Familienversicherung oder eine Versicherung als Praktikant zum Studententarif in Betracht kommen. Darüber hinaus kann in der Zeit ohne Zahlung eines Arbeitsentgeltes eine Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht bestehen.

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Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Studierende

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