Krankenversicherung für Beamte und Pensionäre
Mit der hkk Krankenversicherung für Beamte und Pensionäre genießen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz mit umfangreichen Leistungen. Erfahren Sie hier, warum Sie Ihrer Gesundheit einem Spitzenversicherer anvertrauen sollten.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Beamten und Pensionären
- Arztterminservice: schnell und einfach zum nächsten Termin
- Attraktives Bonusprogramm
- Auch 2024 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands
- Umfangreiche Vorsorgeangebote & Gesundheitskurse
- Ausgezeichnet von Focus Money als "Top Krankenkasse" (07/2023)
Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte und Pensionäre
Für Beamte und Pensionäre werden die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Grundsätzlich erfolgt die Bemessung anhand der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu gehören neben den Dienstbezügen bzw. der Pension auch weitere Einkünfte. Für die Beitragsberechnung werden die monatlichen Einnahmen anhand des letzten Einkommenssteuerbescheides, der Bezügemitteilung und der Eigenerklärung über die Höhe weiterer Einkünfte (ggf. zusätzliche Unterlagen) zugrunde gelegt. Dabei liegt die maximale monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 5.175 EUR (2024) und die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.178,33 Euro (2024).
Der Beitragsatz (inklusive dem hkk-Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent) beträgt aktuell:
- für Beamte 14,98 Prozent
- für Pensionäre 15,58 Prozent
Gut zu wissen: Mit ihrem Zusatzbeitrag von nur 0,98 Prozent ist die hkk eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Beamte und Pensionäre
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %. Für Beamte und Pensionäre mit Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe gilt grundsätzlich der hälftige Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
Ab Vollendung des 23. Lebensjahres ist zusätzlich ein Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 % zu zahlen.
Kinder*, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken sich beitragsreduzierend aus. Beginnend mit dem zweiten Kind bis zum fünften Kind reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag um einen Abschlag von jeweils 0,25 %.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Beamte und Pensionäre:
Beamte und Pensionäre | Beitragssatz |
---|---|
ohne Kind | 2,3 % |
mit einem Kind | 1,7 % |
mit zwei Kindern | 1,45 % |
mit drei Kindern | 1,2 % |
mit vier Kindern | 0,95 % |
mit fünf und mehr Kindern | 0,7 % |
* Stiefkinder, Pflegekinder, leibliche Kinder, Adoptivkinder, bereits verstorbene Kinder
Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat
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