Krankenversicherung bei der hkk für Arbeitslose
Auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit sind Sie bei der hkk bestens versichert. Die hkk steht Ihnen bei wichtigen Fragen rund um die Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitslose zur Seite.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Beziehern von Arbeitslosengeld
- 24-Stunden-Medizinberatung & medizinische Videosprechstunde
- Professionelle Zahnreinigung (bei > 2.000 Zahnärzten)
- Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
- Attraktives Bonusprogramm
- Online-Kurse für mehr Fitness, bessere Ernährung & Stress-Vorsorge
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2024)
Sie werden arbeitslos? Das müssen Sie im Hinblick auf die Krankenversicherung beachten
Für den Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld gilt grundsätzlich Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Somit sind Sie für diese Zeit abgesichert. Die Beiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.
Wann wird eine Sperrzeit verhängt und was bedeutet das für meine Krankenversicherung?
Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Sie beträgt längstens 12 Wochen. Auch für den Zeitraum des Ruhens gilt grundsätzlich Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Somit ist Ihr Versicherungsschutz auch in diesem Fall sichergestellt. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge für diese Zeit. Eine Ausnahme besteht für Sperrzeiten wegen Entlassungsentschädigungen.
Was bedeutet die Zahlung einer Entlassungsentschädigung für meine Krankenversicherung?
Erhalten Sie eine Sperrzeit aufgrund der Zahlung einer Entlassungsentschädigung bzw. Abfindung, tragen Sie die Beiträge in Form einer freiwilligen Weiterversicherung selbst. Die freiwillige Versicherung endet mit Ablauf des Ruhens und dem Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld I.
Muss ich die hkk über die geänderte Situation informieren?
Ja, informieren Sie uns über Ihre geänderte Situation und darüber, ob bereits eine Meldung bei der Agentur für Arbeit vorgenommen wurde.
Welche Änderungen ergeben sich durch die Arbeitslosigkeit, wenn ich zuvor privat versichert war?
Grundsätzlich besteht auch hier die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Somit können Sie für Ihren Versicherungsschutz eine gesetzliche Krankenkasse, wie die hkk, wählen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich und Sie können weiter privat versichert bleiben.
Privat Versicherte können sich mit Vollendung des 55. Lebensjahres in der Regel nicht mehr gesetzlich krankenversichern. Dies gilt auch bei Bezug von Arbeitslosengeld I.
Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Sollte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I gegeben sein, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Aufgrund des Bezuges von Bürgergeld bleiben Sie kranken- und pflegeversichert bei der hkk. Ihre Beiträge übernimmt das Jobcenter. Sollten Sie zuvor privat versichert gewesen sein, tritt keine Versicherungspflicht ein. Somit können Sie sich in diesem Fall nicht gesetzlich krankenversichern. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter.