Ein Krankenkassen-Vergleich lohnt sich immer, denn gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich im Zusatzbeitrag, im Serviceangebot und in den Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Gleichzeitig ist der Wechsel einfach und praktisch ohne Risiko.
Prüfen Sie die hkk und profitieren Sie dreifach:
1. Besonders günstige Beiträge
Der niedrige Zusatzbeitrag von nur 2,19 % macht die hkk zu einer der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. So haben Sie die Möglichkeit direkt am Anfang Ihres Erwerbslebens Beiträge zu sparen. Dazu kommt ein attraktives Bonusprogramm.
2. Umfangreiche Zusatzleistungen
Die hkk übernimmt umfangreiche Zusatzleistungen von A wie Auslandsimpfung bis Z wie Zahnreinigung. Dieses hkk Leistungsplus entspricht einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr.
3. Ausgezeichneter Service
Wir bei der hkk sind für Sie da – telefonisch rund um die Uhr, im Online-Kundenportal meine hkk sowie persönlich in 12 hkk-Geschäftsstellen. Infos zum Wechsel gibt´s auch in mehr als 2.100 Servicepunkten unseres Kooperationspartners LVM Versicherung.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie leicht und problemlos wechseln:
Stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse – bei der hkk am einfachsten als Online-Mitgliedsantrag. Falls noch nötige Informationen fehlen, holt die hkk diese bei Ihnen ein.
Beachten müssen Sie dabei nur die Bindungsfrist (Sie müssen mindestens 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert sein) und die Kündigungsfrist (Sie können frühestens zum Ende des übernächsten Monats kündigen).
Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gilt. Dabei entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten, nicht aber die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder zum ersten Mal eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufnehmen, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wichtig für den Sofortwechsel ist, dass auch der Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb in den ersten 2 Wochen über die hkk-Wahl von Ihnen formlos informiert wird.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Nachricht – wir informieren Sie gerne.
Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs bleibt die Krankenversicherung (sowie die Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) bestehen. Außerdem haben Sie bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen.
Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wichtig für den Sofortwechsel ist, dass auch der Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb in den ersten 2 Wochen über die hkk-Wahl von Ihnen formlos informiert wird.
Ja, grundsätzlich haben Auszubildende Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Davon ausgenommen sind die ersten vier Wochen eines neuen Ausbildungsverhältnisses, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, welches von der Krankenkasse gezahlt wird.
Wenn der Ausbildungsvertrag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen wurde, besteht ab der fünften Woche des Ausbildungsverhältnisses auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, wenn wegen Arbeitsunfähigkeit das Ausbildungsverhältnis nicht aufgenommen werden konnte.
Wenn Sie einen neuen Ausbildungsbetrieb haben, bleibt die Krankenversicherung (sowie die Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) bestehen. Falls nicht, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld I, das Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr) in die Familienversicherung zurückzukehren bzw. einzutreten.
Wenn Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden oder in einen anderen Betrieb wechseln, läuft Ihre Krankenversicherung (sowie die Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) weiter. Die Beiträge erhöhen sich prozentual mit dem Anstieg Ihres Gehalts.
Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wichtig für den Sofortwechsel ist, dass auch der Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb in den ersten 2 Wochen über die hkk-Wahl von Ihnen formlos informiert wird.