Krankenversicherung für Auszubildende: Günstig versichert bei der hkk
Mit der Schule (fast) fertig - ein neuer Lebensabschnitt beginnt? Die hkk steht Ihnen bei wichtigen Fragen rund um die Kranken- und Pflegeversicherung für Auszubildende zur Seite. Dank des günstigen Beitragssatzes und einem attraktiven Bonusprogramm ist die hkk für Sie als Berufsstarter besonders interessant.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk Auszubildenden
Für den gesunden Start ins Berufsleben:
- Auch 2025 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands
- Online-Kurse für Fitness und Stressreduktion
- Attraktives Bonusprogramm
- Sportmedizinische Untersuchung
- Erweiterter Impfschutz auch für Auslandreisen
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2024)
Ausbildung und Krankenversicherung
Mit dem Übergang von der Schule ins Arbeitsleben beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die hkk unterstützt Azubis dabei mit einem besonders günstigen Beitragssatz und attraktiven Extraleistungen – speziell für junge Menschen.

Welche Versicherungen braucht man als Auszubildender?
Sind Sie im Rahmen Ihrer Berufsausbildung beschäftigt und Ihr Ausbildungsbetrieb zahlt Ihnen dafür eine monatliche Ausbildungsvergütung? Dann sind Sie versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die Ausbildungsvergütung die Einkommensgrenze eines Minijobs nicht überschreiten sollte.
Auch für duale Studenten und praxisintegrierte schulische Ausbildungen mit Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht Versicherungspflicht.
Wie viel kostet eine Versicherung für Auszubildende?
Die Höhe Ihrer Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung berechnen sich bei Auszubildenden prozentual von Ihrer Ausbildungsvergütung. So werden Sie nie finanziell überfordert - von jetzt an bis ins hohe Alter. Grundsätzlich teilen sich Auszubildender und Ausbildungsbetrieb die Beiträge, d. h. Ihr Ausbildungsbetrieb übernimmt 8,395 % Ihrer Krankenversicherungsbeiträge bei der hkk, Ihr Anteil beträgt 8,395 % (darin ist der günstige Zusatzbeitrag der hkk von nur 2,19 % bereits enthalten).
Eine Sonderregelung gilt für Auszubildende, deren Monatsverdienst weniger als 325 Euro beträgt. In diesen Fällen trägt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge allein.
Ist man in der Ausbildung familienversichert?
Nein, in der Ausbildung sind Sie keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung. Sie müssen sich selber krankenversichern, sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und berufstätig werden.
Berufstätig werden Sie, wenn Sie eine Berufsausbildung bzw. einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren und Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung haben.
Geld sparen mit der hkk
Die hkk belohnt Gesundheitsbewusstsein – ganz gleich, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen oder sportlich aktiv sind. Erfahren Sie jetzt mehr zu unserem attraktiven Bonusprogramm.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Auszubildende
Wie sinnvoll ist ein Krankenkassen-Wechsel für Auszubildende?
Ein Krankenkassen-Vergleich lohnt sich immer, denn gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich im Zusatzbeitrag, im Serviceangebot und in den Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Gleichzeitig ist der Wechsel einfach und praktisch ohne Risiko.
Prüfen Sie die hkk und profitieren Sie dreifach:
1. Besonders günstige Beiträge
Der niedrige Zusatzbeitrag von nur 2,19 % macht die hkk zu einer der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. So haben Sie die Möglichkeit direkt am Anfang Ihres Erwerbslebens Beiträge zu sparen. Dazu kommt ein attraktives Bonusprogramm.
2. Umfangreiche Zusatzleistungen
Die hkk übernimmt umfangreiche Zusatzleistungen von A wie Auslandsimpfung bis Z wie Zahnreinigung. Dieses hkk Leistungsplus entspricht einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr.
3. Ausgezeichneter Service
Wir bei der hkk sind für Sie da – telefonisch rund um die Uhr, im Online-Kundenportal meine hkk sowie persönlich in 12 hkk-Geschäftsstellen. Infos zum Wechsel gibt´s auch in mehr als 2.100 Servicepunkten unseres Kooperationspartners LVM Versicherung.
Wie einfach ist ein Wechsel während der Ausbildung?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie leicht und problemlos wechseln:
Stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse – bei der hkk am einfachsten als Online-Mitgliedsantrag. Falls noch nötige Informationen fehlen, holt die hkk diese bei Ihnen ein.
Beachten müssen Sie dabei nur die Bindungsfrist (Sie müssen mindestens 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert sein) und die Kündigungsfrist (Sie können frühestens zum Ende des übernächsten Monats kündigen).
Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gilt. Dabei entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten, nicht aber die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder zum ersten Mal eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufnehmen, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wichtig für den Sofortwechsel ist, dass auch der Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb in den ersten 2 Wochen über die hkk-Wahl von Ihnen formlos informiert wird.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Nachricht – wir informieren Sie gerne.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich meinen Ausbildungsbetrieb wechsle?
Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs bleibt die Krankenversicherung (sowie die Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) bestehen. Außerdem haben Sie bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen.
Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wichtig für den Sofortwechsel ist, dass auch der Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb in den ersten 2 Wochen über die hkk-Wahl von Ihnen formlos informiert wird.
Haben Auszubildende Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Ja, grundsätzlich haben Auszubildende Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Davon ausgenommen sind die ersten vier Wochen eines neuen Ausbildungsverhältnisses, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, welches von der Krankenkasse gezahlt wird.
Wenn der Ausbildungsvertrag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen wurde, besteht ab der fünften Woche des Ausbildungsverhältnisses auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, wenn wegen Arbeitsunfähigkeit das Ausbildungsverhältnis nicht aufgenommen werden konnte.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich meine Ausbildung abbreche oder kündige?
Wenn Sie einen neuen Ausbildungsbetrieb haben, bleibt die Krankenversicherung (sowie die Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) bestehen. Falls nicht, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld I, das Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr) in die Familienversicherung zurückzukehren bzw. einzutreten.
Wie muss ich mich versichern, wenn ich meine Ausbildung abgeschlossen habe?
Wenn Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden oder in einen anderen Betrieb wechseln, läuft Ihre Krankenversicherung (sowie die Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) weiter. Die Beiträge erhöhen sich prozentual mit dem Anstieg Ihres Gehalts.
Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wichtig für den Sofortwechsel ist, dass auch der Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb in den ersten 2 Wochen über die hkk-Wahl von Ihnen formlos informiert wird.
Tipps für Azubis
Ausbildungsplatz gefunden - oder noch auf der Suche?
Sie haben bereits einen Ausbildungsplatz gefunden oder Sie sind noch auf der Suche, dann rufen Sie uns an. Generelle oder individuelle Fragen rund um Ihre Krankenversicherung beantworten Ihnen gern die Experten von der hkk unter: 0421 3655-8575.
Möchten Sie wissen, was Sie bei Bewerbungen beachten sollten? Dann klicken Sie hier und laden Sie sich unsere Broschüre mit wertvollen Tipps zur Bewerbung herunter.