Freiwillige Krankenversicherung
Sie können sich bei der hkk Krankenkasse freiwillig versichern, wenn Sie z. B. als Arbeitnehmer Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen oder dem Personenkreis der nicht versicherungspflichtigen Rentner angehören.
Das bietet die Krankenversicherung der hkk freiwillig Versicherten
- Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: bis zu 731 € Beitragsvorteil jährlich
- Attraktives Bonusprogramm und professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
- Virtuelle Gesundheits-Coaches & Reiseimpfungen
- Homöopathie, Osteopathie und Natur-Arzneimittel
- Umfangreiche Vorsorgeangebote & Gesundheitskurse
- Ausgezeichnet von Focus Money als „Top Krankenkasse” (07/2023)
Wer kann sich freiwillig versichern?
Freiwillig Versicherte sind zum Beispiel:
- Arbeitnehmer, die Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen
- Studierende nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung als Student
- Ehepartner eines nicht gesetzlich Krankenversicherten
- Kinder (sofern die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt sind bzw. auch keine anderweitige Versicherungspflicht z.B. als Azubi vorliegt)
- als nicht versicherungspflichtige Rentner
Was zählt zum Einkommen bei einer freiwilligen Krankenversicherung?
Die Krankenkassenbeiträge zur freiwilligen Versicherung werden nach Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Grundsätzlich werden alle Einnahmen und Geldmittel, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen könnten, bis zu einem Höchstbetrag zugrunde gelegt. Die steuerliche Behandlung der Einnahmen spielt dabei keine Rolle. Zu den Einnahmen gehören:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Renten
- Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)
- Sonstige Einnahmen (z. B. Unterhaltszahlungen)
- Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft
- Gewinne aus Gewerbetrieb
- Gewinne aus selbstständiger Arbeit
Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung?
Was eine freiwillige Krankenversicherung kostet, hängt von Ihrem Einkommen ab. Als freiwillig Versicherter zahlen Sie monatlich einen Beitragssatz auf Ihre Einnahmen, mindestens auf ein Einkommen von 1.248,33 Euro für 2025. Das ist die gesetzlich festgelegte Mindestgrenze.
Die Höchstgrenze der Einnahmen ist mit 5.512,50 Euro pro Monat für 2025 ebenfalls gesetzlich festgelegt. Dieser Betrag entspricht der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass Sie von den Einnahmen oberhalb dieser Grenze keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen haben.
Wie wird der Beitrag für die freiwillige Versicherung berechnet?
Für die verschiedenen Einnahmen gelten unterschiedliche Beitragssätze für die Beitragsberechnung (der günstige Zusatzbeitrag der hkk von nur 2,19 % ist im angegebenen Beitragssatz bereits enthalten).
Wichtig: Die Berechnung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Bitte kontaktieren Sie uns via E-Mail oder telefonisch, damit wir Sie individuell beraten können.
Als Freiwilliges Mitglied der hkk können Sie uns neue oder geänderte Einnahmen auch bequem online mitteilen. Wir melden uns dann bei Ihnen mit dem Ergebnis der Berechnung. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen zur Berechnung Ihrer Beitragshöhe.
Beitragssatz zur Krankenversicherung | Einnahmen |
---|---|
16,79 % | Gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge (Pension, Betriebsrente) Arbeitseinkommen neben Rente |
16,19 % | Beamtenbezüge Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Kapitalerträge Arbeitseinkommen bei hauptberuflich Selbstständigen ohne Anspruch auf Krankengeld oder bei freiwillig Versicherten, die nur nebenberuflich selbstständig tätig sind |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung
Bei der Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich dieselben beitragspflichtigen Einnahmen wie bei der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung berücksichtigt. Zusätzlich unterliegen in der Pflegeversicherung Einkünfte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung der Beitragspflicht.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 %.
Ab Vollendung des 23. Lebensjahres ist zusätzlich ein Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 % zu zahlen.
Kinder*, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken sich beitragsreduzierend aus. Beginnend mit dem zweiten Kind bis zum fünften Kind reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag um einen Abschlag von jeweils 0,25 %.
* Stiefkinder, Pflegekinder, leibliche Kinder, Adoptivkinder, bereits verstorbene Kinder
Krankenkassen-Beitritt als freiwilliges Mitglied
Mit dem Eingang der Wahlerklärung als freiwilliges Mitglied erklären Sie wirksam Ihren Beitritt zur hkk. Mit dem Beitritt stimmen Sie der Datenerhebung und -speicherung nach Art. 6 DS-GVO und § 284 SGB V für Zwecke der Kranken- und § 94 SGB XI für Zwecke der Pflegeversicherung zu.
Die beitragspflichtigen Einnahmen sind von Ihnen durch amtliche Unterlagen nachzuweisen. Für die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen besteht ein Unterschriftserfordernis. Erhalten wir von Ihnen keine Einkommenserklärung bzw. unvollständige Einkommensnachweise, sind die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen.
Wenn Sie hkk Mitglied werden, entsteht eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für jeden Tag der Mitgliedschaft sind von Ihnen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Über die Beitragshöhen werden Sie regelmäßig schriftlich informiert.
Berechnen Sie Ihren Vorteil beim Wechsel zur hkk!
Berechnung des Krankenkassen-Beitrags für freiwillige Versicherte
Einkommensnachweis
Damit wir die Beiträge korrekt berechnen können, benötigen wir Nachweise über die Höhe Ihrer Einnahmen. Als Nachweis kommen der aktuelle Einkommenssteuerbescheid und je nach Einnahmeart Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide und ähnliches infrage. Die Nachweise sind Ihrer Erklärung über die voraussichtlichen Einnahmen in den kommenden 12 Monaten beizufügen.
Änderung der Einnahmen
Bitte denken Sie daran, uns umgehend zu informieren, wenn sich Änderungen Ihrer Einnahmeverhältnisse ergeben. Sie können damit Beitragsnachforderung vermeiden.
Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat
Sie wollen sich über die termingerechte Überweisung Ihrer Beiträge keine Gedanken mehr machen müssen? Wir nehmen Ihnen gern diese Arbeit ab! Nutzen Sie einfach und bequem unser SEPA-Lastschriftmandat.
Wichtig: Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original oder als Fax zurück. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend!
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für freiwillig Versicherte
Welche Rentner sind freiwillig krankenversichert?
Ob sie sich als Rentner gesetzlich oder freiwillig versichern können, hängt von der Erfüllung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner ab. Erfüllen Sie diese Vorversicherungszeit nicht, können Sie sich in den meisten Fällen freiwillig bei uns versichern.
Ausgeschlossen von der freiwilligen Versicherung als Rentner sind Sie jedoch, wenn z. B. eine Beschäftigung als Arbeitnehmer vorliegt oder Sie sich zuvor von der Krankenversicherung befreien lassen haben, weil sie privat versichert sind.
Mehr zur Versicherung für Rentner, erfahren Sie hier.
Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung ohne Einkommen?
Der Beitragssatz für die freiwilligen Krankenversicherung ist abhängig von ihren Einnahmen. Haben Sie kein Einkommen, wird für Sie der Mindestbeitrag von der Mindesteinkommensgrenze veranschlagt: Dies sind 2025 1.248,33 Euro. Der Beitrag wird prozentual von diesem Wert berechnet und ist abhängig von weiteren Faktoren wie der Mitversicherung von Anspruch auf Krankengeld oder ob Sie Kinder haben.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert?
Die Pflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung tritt ein, sobald Sie z. B. eine Beschäftigung aufnehmen. Überschreiten Sie im weiteren Verlauf Ihrer Beschäftigung mit Ihrem Einkommen die geltende Versicherungspflichtgrenze sind Sie nicht länger versicherungspflichtig und können sich entweder privat versichern oder weiter bei der gesetzlichen Krankenkasse bleiben - als freiwilliges Mitglied.
Weitere Personengruppen, die sich freiwillig versichern können sind:
- Selbstständige, Beamte & Pensionäre
- Studierende nach Vollendung des 30. Lebensjahres
- Rentner*innen, die die Vorversicherungszeit nicht erfülle
- Kinder, die aufgrund der privaten Versicherung der Eltern nicht familienversichert werden können
- Nicht erwerbstätige Personen, die kein Einkommen haben
Wie sinnvoll ist ein Krankenkassen-Wechsel?
Ein Krankenkassen-Vergleich lohnt sich immer, denn gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich im Zusatzbeitrag, im Serviceangebot und in den Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Gleichzeitig ist der Wechsel einfach und praktisch ohne Risiko.
Prüfen Sie die hkk und profitieren Sie dreifach:
1. Besonders günstige Beiträge
Der niedrige Zusatzbeitrag von nur 2,19 % (*vorbehaltlich der Genehmigung durch unsere Aufsichtsbehörde BAS) macht die hkk 2025 zu einer der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Sie sparen bis zu 731 Euro Beitrag pro Jahr. Dazu kommt ein attraktives Bonusprogramm.
2. Umfangreiche Zusatzleistungen
Die hkk übernimmt umfangreiche Zusatzleistungen von A wie Auslandsimpfung bis Z wie Zahnreinigung. Dieses hkk Leistungsplus entspricht einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro je Versicherten und Jahr.
3. Ausgezeichneter Service
Wir bei der hkk sind für Sie da – telefonisch rund um die Uhr, im Online-Kundenportal meine hkk sowie persönlich in einer unserer hkk-Geschäftsstellen. Infos zum Wechsel gibt´s auch in mehr als 2.100 Servicepunkten unseres Kooperationspartners LVM Versicherung.
Wie einfach kann ich die Krankenkasse wechseln?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie leicht und problemlos wechseln:
Stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse – bei der hkk am einfachsten als Online-Mitgliedsantrag. Falls noch nötige Informationen fehlen, holt die hkk diese bei Ihnen ein.
Beachten müssen Sie dabei nur die Bindungsfrist (Sie müssen mindestens 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert sein) und die Kündigungsfrist (Sie können frühestens zum Ende des übernächsten Monats kündigen).
Wenn Ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der erhöhte Beitrag zum ersten Mal gilt. Dabei entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten, nicht aber die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder zum ersten Mal eine Beschäftigung oder Berufsausbildung aufnehmen, können Sie direkt mit Ihrem Antritt auch die Krankenkasse wechseln – Bindungs- und Kündigungsfrist entfallen. Allerdings muss Ihr Aufnahmeantrag innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbeginn bei der neuen Krankenkasse eingegangen sein.
Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Nachricht – wir informieren Sie gerne.
Wer erstellt eine Steuerbescheinigung über gezahlte Beiträge?
Wenn die Beiträge direkt an die hkk gezahlt werden, übermitteln wir die Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Finanzbehörden. Die Bescheinigungen über gezahlte und ggf. erstattete Beiträge für das vorangegangene Kalenderjahr versenden wir im Februar des Folgejahres.
Bei Arbeitnehmern übermittelt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies geschieht automatisch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt.
Wenn eine Rente über die gesetzliche Rentenversicherung bezogen wird und die Beiträge vom Rentenversicherungsträger einbehalten werden, übernimmt der Rentenversicherungsträger die Meldung an die Finanzverwaltung.
Bei Pflichtversicherten, die Versorgungsbezüge beziehen, werden die Beiträge durch die zuständige Zahlstelle einbehalten und meldet die gezahlten Beiträge an die Finanzverwaltung.
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