Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach Entbindung: Voraussetzungen und Beantragung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst führen können, zahlt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Wir informieren Sie gerne, wann Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben und wie Sie diese beantragen.

Wann habe ich als Schwangere Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Nach § 24h SGB V haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte bei Schwangerschaft und Entbindung Anspruch auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt nicht selbstständig weiterführen können, aufgrund von 

  • Schwangerschaftsbeschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen, 

  • Risikoschwangerschaft, bei ärztlich angeordneter körperlicher Schonung, 

  • Entbindung.

Voraussetzung ist weiterhin, dass in Ihrem Haushalt keine andere Person lebt, die Sie unterstützen kann. Darüber hinaus muss Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigen. 

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder nach Entbindung?

  • Füllen Sie das Antragsformular der hkk aus und reichen Sie es zusammen mit der ärztlichen Bestätigung zur Notwendigkeit, Dauer und Umfang der Haushaltshilfe ein.  

  • Den Antrag auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung können persönlich in der Geschäftsstelle abgeben, sowie per Post oder online einreichen.   

  • Die hkk prüft Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe und nimmt Kontakt zu Ihnen auf.  

  • Je nach Komplexität des Antrags kann die Bearbeitungsdauer individuell variieren.  

Gut zu wissen: Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei. Bei Inanspruchnahme der Leistung entstehen keine zusätzlichen Kosten durch Zuzahlungen. 

Wichtig für Sie: Da es sich um eine Antragsleistung handelt, muss die Haushaltshilfe bei der hkk beantragt werden, bevor Sie diese in Anspruch nehmen können. Haben Sie selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten in der Regel nicht erstattet werden.

Kann auch eine mir bekannte Person den Haushaltshilfedienst leisten?

Ja, die Leistung kann von einem Pflegedienst oder einer privat organisierten Hilfe (Freunde, Nachbarn, Bekannte, Verwandte) erbracht werden. In Betracht kommt auch der Ehepartner/ die Ehepartnerin bzw. Lebensgefährte/ Lebensgefährtin, allerdings nur, wenn dieser/ diese unbezahlten Urlaub nimmt. Bei bezahltem Urlaub kann die hkk keine Kosten übernehmen.

Wie viel zahlt die hkk für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft?

Übernimmt ein Pflegedienst den Haushaltshilfedienst, werden die Kosten von der hkk übernommen, sofern dieser einen entsprechenden Vertrag zur Erbringung der Haushaltshilfe abgeschlossen hat. Bitte melden Sie sich vorab bei uns, um dies abzuklären. 

Übernimmt eine private Kraft die Haushaltshilfe (z. B. Nachbarn, Freunde oder Verwandte ab dem dritten Grad), leistet die hkk einen Betrag von 6,25 Euro je Stunde für bis zu acht Stunden täglich. 

Übernimmt der Ehepartner/ die Ehepartnerin oder Verwandte bis zum zweiten Grad die Haushaltshilfe, werden die ggf. entstandenen Verdienstausfälle in Höhe des Verdienstausfalls, jedoch maximal bis zur Höhe der regional günstigsten Pflegesätze der Pflegedienste erstattet. Maximal werden jedoch 15 Euro pro Stunde für bis zu acht Stunden täglich und maximal 120 Euro je Tag erstattet. 

Außerdem übernimmt die hkk ggf. anfallende Fahrkosten in Höhe von 0,20 Euro je km (nach Bundesreisekostengesetz) oder öffentliche Verkehrsmittel für die günstigste Verbindung. 

hkk Schwangerschaftsleistungen

Wussten Sie schon: Die hkk übernimmt neben der Haushaltshilfe viele weitere Schwangerschaftsleistungen. Ob Hebammenbetreuung, Diabetes- oder Streptokokken-Test, die hkk unterstützt Sie, wenn es um Ihr Baby geht.

Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Auch im Krankheitsfall können Sie eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.