Haushaltshilfe im Krankheitsfall: Voraussetzungen und Beantragung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und als haushaltsführende Person aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht mehr führen können, haben Sie nach § 38 SGB V eventuell Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall beantragen, erfahren Sie hier.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall?
Der Antrag auf Haushaltshilfe im Krankheitsfall kann persönlich in der Geschäftsstelle abgegeben sowie per Post oder online eingereicht werden.
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Füllen Sie das Antragsformular der hkk aus und reichen Sie es zusammen mit der ärztlichen Bestätigung zur Notwendigkeit, Dauer und Umfang der Haushaltshilfe ein.
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Die hkk prüft Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe und nimmt Kontakt zu Ihnen auf. Die Bearbeitungsdauer ist hierbei individuell je Antrag.
Gut zu wissen: Sie müssen die Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Haben Sie ohne Zustimmung Ihrer Krankenkasse selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten grundsätzlich nicht erstattet werden
Ist eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall für mich kostenlos?
Nein, für Haushaltshilfen ist grundsätzlich eine Zuzahlung zu leisten. Sie beträgt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, je Kalendertag 10 Prozent der Kosten – mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Dieser Betrag wird entweder von dem Erstattungsbetrag (bei selbstbeschaffter Haushaltshilfe) einbehalten oder es wird eine Rechnung ausgestellt (wenn ein Familiendienst die Haushaltshilfe übernommen hat). Bei einer Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht entfallen die Eigenanteile.
Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall?
Gesetzlich Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit, akuter Verschlimmerung einer Krankheit – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung – nicht möglich ist. Diese Möglichkeit besteht für bis zu vier Wochen.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Es liegt eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer der Haushaltshilfe vor.
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Es lebt niemand im Haushalt, der die hauswirtschaftlichen Aufgaben vorübergehend übernehmen kann (z.B. der Partner, ältere Kinder, Eltern).
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Es liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung (Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5) vor.
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Es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis bis zum zweiten Grad mit der Haushaltshilfe.
Wenn Kinder unter 14 Jahren zu versorgen sind oder Hilfe aufgrund einer Behinderung erforderlich ist, gewährt die hkk eine Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus, während:
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einer Krankenhausbehandlung oder
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einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (Kur) oder
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medizinischer Leistungen der häuslichen Krankenpflege oder
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Schwangerschaft und Entbindung
Sollte die Versorgung der Kinder nicht von eng verwandten Personen übernommen werden können, kann die Haushaltshilfe auch über vier Wochen hinaus genehmigt werden.
Gut zu wissen: In bestimmten Leistungen ist die Haushaltshilfe bereits enthalten und muss/kann nicht separat beantragt werden. Dies gilt z. B., wenn im Anschluss an eine stationäre Behandlung die medizinische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst in Zusammenarbeit mit einem Arzt ambulant erfolgt oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird.
Wichtig für Sie: Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, damit der Leistungsanspruch grundsätzlich vor dem Leistungszeitraum geklärt werden kann. Für nachträglich eingegangene Anträge kann keine Kostenerstattung erfolgen.
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall?
Haushaltshilfe durch Familien- oder Pflegedienste
Grundsätzlich können Sie einen Familien- oder Pflegedienst engagieren. Dabei können Sie den bevorzugten Dienst eigenständig auswählen und den Einsatz direkt absprechen. Mit den meisten Familien- oder Pflegediensten hat die hkk Verträge, so dass die Kosten direkt abgerechnet werden.
Haushaltshilfe aus dem persönlichen Umfeld
Oft helfen Freunde oder Nachbarn aus dem persönlichen Umfeld bei der Haushaltsführung und der Versorgung der Kinder. Als Anerkennung für das persönliche Engagement zahlt die hkk bis zu 6,25 Euro je Stunde. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Arbeitsentgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung.
Haushaltshilfe durch nahe Angehörige
Laut Gesetz besteht für nahe Angehörige kein Anspruch auf Erstattung von Kosten für Haushaltshilfe. Sollten allerdings der Ehe- oder Lebenspartner oder Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad unbezahlten Urlaub nehmen, kann das nachweislich entfallene Nettoarbeitsentgelt bis zu 15,00 Euro je Stunde und maximal 120,00 Euro je Tag von der hkk erstattet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit bei Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad, entstandene Fahrkosten in Höhe von bis zu 0,20 Euro pro Kilometer oder die tatsächlichen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) für die An- und Abfahrt zu erstatten.
Wichtig für Sie: Sollten Sie eine Ihnen bekannte Person als Arbeitnehmer (berufsmäßige Haushaltshilfe) einstellen, müssen Sie als Arbeitgeber einiges beachten.
Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs bleibt ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat erhalten. Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.