Kostenübernahme für Amblyopie-Screening für Kinder
Rund 6 % aller Kinder leiden zum Zeitpunkt der Einschulung unter einer einseitigen Sehschwäche (Amblyopie). Oft bleibt dies unbemerkt, weil das starke Auge das fehlende Sehvermögen kompensiert. In welchen Fällen die hkk die Kosten für eine Behandlung übernimmt, lesen Sie hier.
Übernimmt die hkk die Kosten für das Amblyopie-Screening?
Ja, die hkk übernimmt die Kosten für hkk-versicherte Kinder im Alter zwischen dem 31. und 42. Lebensmonat in Niedersachsen. Die Behandlung kann bei einem Augenarzt nach Wahl durchgeführt werden. Das Angebot richtet insbesondere an Kinder, in deren Familie bereit Augenerkrankungen (z.B. Sehschwäche, Schielen) bekannt sind.
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für ein Amblyopie-Screening übernimmt?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Amblyopie-Screening bei Ihrem Augenarzt. Nehmen Sie mögliche Vorbefunde des Kinderarztes mit zum Termin. Der Augenarzt wird verschiedene Tests durchführen und sie umfassend zum Befund beraten. Die Abrechnung des Screening erfolgt über die Versichertenkarte des Kindes. Das Angebot steht aktuell nur regional in Niedersachsen zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Versichertenkarte. Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.
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