Das eRezept – Alle Informationen zum digitalen Rezept

Seit dem 01.01.2024 löst das eRezept das bisher genutzte rosa Kassenrezept in Papierform weitestgehend ab. Das elektronisch ausgestellte Rezept kann über verschiedene Wege durch Versicherte eingelöst werden. Welche das sind und viele weitere Informationen rund um das eRezept finden Sie hier.

Wie kann das elektronische Rezept eingelöst werden?

Dies ist ein Schaubild zu eRezept.

Was ist das eRezept?

eRezept ist die Abkürzung für „elektronisches Rezept“. Das eRezept wird von der gematik – der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte – entwickelt und löst das "rosafarbene" Papierrezept schrittweise ab.

Was sind die Vorteile des eRezepts?

Sicher: Es besteht kein Informationsverlust zwischen Arztpraxis und Apotheke.  

Zeitgemäß: Rezepte sind auch per Videogespräch zu erhalten. 

Komfortabel: Folgerezepte bekommen Sie digital - es ist kein Praxisbesuch notwendig. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in dem jeweiligen Quartal schon in der Praxis vorgezeigt haben.

 

Wie kann ich meine eRezepte einsehen?

Um einen Überblick über seine eRezepte zu bekommen, diese digital zu verwalten oder Medikamente direkt bei Apotheken zu bestellen gibt es die ePA-App der hkk, die mit einer Funktion für das eRezept ausgestattet ist. Diese funktioniert unabhängig von der ePA, d.h. sie kann auch ohne Einwilligung genutzt werden. Alternativ gibt es weiterhin die eRezept-App der Gematik.

Ihr Weg zum eRezept per App in Kürze

Die Grafik zeigt Schritt für Schritt welche Anforderungen zum Aktivieren der ePA-App erfüllt sein müssen. Ihr mobiles Endgerät muss NFC-fähig sein. Sie benötigen eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Wenn Sie die nicht haben: Kundenservice kontaktieren. Dann benötigen Sie den PIN / PUK-Brief. Haben Sie den nicht registrieren Sie sich dafür in der App. Anschließend können sie die App aktivieren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung des eRezepts?

Die Voraussetzungen sind je nach gewähltem Einlöseweg unterschiedlich.

Für die Nutzung des eRezepts über die eGK oder über einen Papierausdruck bestehen keinerlei Voraussetzungen. Die eGK muss lediglich in der Apotheke eingelesen bzw. der Papierausdruck in der Apotheke abgescannt werden.

Für die Nutzung des eRezepts über die hkk ePA-App oder die eRezept-App benötigen Sie: 

  1. NFC-fähiges mobiles Endgerät (Handy oder Tablet)
  2. NFC-fähige Versichertenkarte (eGK)
  3. PIN/PUK-Brief
  4. Die Registrierung in der hkk ePA-App

1. NFC-fähiges Endgerät

Die meisten aktuellen Android-Modelle ab Android Version 7 sowie alle iOS-Geräte ab iPhone 7 verfügen über die NFC-Funktion. Hier finden sie eine Liste der NFC-fähigen Geräte.

2. NFC-fähige Versichertenkarte

Das Bild zeigt, dass die egk-can-Nummer oben, mittig uf der Vorderseite der Gesundheitskarte steht.

Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss auf der Vorderseite über eine 6-stellige CAN-Nummer verfügen. Sie befindet sich oben rechts (siehe Darstellung).

Sollten Sie noch keine NFC-fähige Karte haben, bestellen Sie bitte zunächst über unsere Kontaktwege eine solche Karte.

 

3. PIN und PUK

Prüfen Sie, ob Ihnen ein PIN / PUK Brief vorliegt.

Damit Sie die eRezept-App vollumfänglich nutzen können, benötigen Sie eine PIN.

Sofern Sie bereits für die elektronische Patientenakte (ePA) der hkk registriert sind, haben Sie nach der Registrierung bereits einen PIN/PUK-Brief erhalten und brauchen nichts weiter zu tun, als die neue eRezept-Funktion zu starten.

Sollten Sie sich noch nicht in der ePA-App registriert haben, dann finden Sie diese in den bekannten App-Stores für Android und iOS.

Gut zu wissen: Durch den Registrierungsprozess in der ePA-App wird noch keine ePA eröffnet. Sie können somit eine PIN erhalten, ohne der ePA zuzustimmen.

Sie werden von der ePA-App nach der Installation und Start durch den Registrierungsprozess mit PostIdent geführt (Online-Identifikation per VideoIdent momentan nicht möglich). PIN und PUK werden Ihnen automatisch nach erfolgreicher Authentifizierung über das PostIdent-Verfahren auf dem Postweg innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen von uns zur Verfügung gestellt.

Ihr Vorteil: Sie haben die Möglichkeit nach Erhalt des PIN/PUK-Briefs sowohl die eRezept-App als auch die ePA-App der hkk Krankenkasse zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich das eRezept von meiner Ärztin/meinem Arzt?

Es können grundsätzlich alle Ärztinnen und Ärzte ein eRezept bereitstellen, sofern dies technisch möglich ist. Die Praxis stellt zuerst das eRezept aus und leitet den digitalen Rezeptcode in Form eines QR-Codes in eine digitale Umgebung. Dieser Code ist über verschiedene Wege einlösbar.

Brauche ich zwingend ein Smartphone oder wird das eRezept auch in Papierform ausgedruckt?

Nein, ein Smartphone ist nicht zwingend erforderlich. Sie können einfach Ihre eGK in der Apotheke einlesen lassen und erhalten so Ihre verordneten Medikamente.

Alternativ fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nach einem Ausdruck. Das Rezept kann wie gewohnt in der Praxis ausgedruckt werden - nur nicht mehr als „rosafarbenes Papierrezept“.

Dieser Ausdruck beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Verordnung und Rezeptcodes (Data-Matrix) mit den Zugangsinformationen zum Rezept. Der Ausdruck wird digital unterzeichnet, ist also auch ohne händische Unterschrift gültig und Sie können diesen ganz bequem in der Apotheke vorzeigen.

Besteht weiterhin freie Apothekenwahl?

Ja, Sie können sich Ihre Apotheke weiterhin selbst aussuchen.

Kann ich zwischen dem eRezept und dem rosafarbenem Papierrezept wechseln?

Nein. Seit dem 01.01.2024 ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gesetzlich dazu verpflichtet, nur noch eRezepte für apothekenpflichtige Medikamente auszustellen. In einzelnen Fällen, wie zum Beispiel bei Heimbesuchen oder im Fall einer technischen Störung, kann weiterhin das rosafarbene Papierrezept verwendet werden.

Wie lange ist ein eRezept gültig?

An der Gültigkeit der Rezepte ändert sich nichts. Das eRezept ist, wie das Papierrezept, innerhalb von vier Wochen einzulösen.

Können alle Medikamente per eRezept verschrieben werden?

Es können grundsätzlich alle Medikamente per eRezept verordnet werden. Als Ausnahme gelten bisher  z. B. Hilfsmittel, Rezepturen und Betäubungsmittel. Zukünftig werden alle Arznei- und Hilfsmittel über das eRezept abrechenbar sein. 

Benötigt man zwei verschiedene Apps, wenn man eRezepte per Smartphone empfangen und einlösen möchte? Eine ePA-App und zusätzlich eine eRezept-App?

Nein, ab sofort ist die Funktion des eRezeptes in der hkk ePA-App integriert.

Wird es auch weiterhin möglich sein, dass ich ein Ersatzpräparat (z. B. bei Rabattverträgen) bekomme?

Ja, Ihre Apotheke ist dazu verpflichtet, Ihnen ein Vertragspräparat auszuhändigen, wenn das auf Ihrem eRezept nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Übernimmt die hkk die Kosten für Arznei- und Verbandmittel auf dem eRezept?

Ja, wie auch zuvor auf dem rosa Rezept trägt die hkk die Kosten für verschreibungspflichtige ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel aus Apotheken. Erwachsene zahlen pro Packung grundsätzlich nur zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die hkk ist, dass die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verwendeten Arznei- und Verbandmittel auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.