Übermitteln der Steueridentifikationsnummer an die Krankenkasse
Sie möchten uns – als Ihrer zuständigen Krankenkasse – Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) übermitteln? Dann teilen Sie uns diese direkt online mit. Hier erfahren Sie, wie es geht.
Wie teile ich meiner Krankenkasse meine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mit?
Ihre Steuer-ID können Sie ganz einfach und unkompliziert über das Online-Formular „Steuer-ID übermitteln“ an uns weiterleiten. Melden Sie sich hierzu mit den Anmeldedaten (Versichertennummer + Passwort) an, die Sie bei der Registrierung für die hkk Service-App bzw. unser Kundenportal "Meine hkk" verwenden.
Wofür benötigt meine Krankenkasse meine Steuer-ID?
Die Steuer-ID wird benötigt, um der Finanzbehörden wichtige steuerliche Daten mitteilen zu können.
Was ist die Steuer-ID?
Die Steuer-ID ist eine 11-stellige persönliche Identifikationsnummer, mit der Ihre Daten an das Finanzamt gemeldet werden. Sie ist lebenslang gültig und wird an alle Bürger vergeben.
Wo finde ich meine Steuer-ID?
Die Steuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie beginnt – im Gegensatz zur Steuernummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – nicht mit der Ziffer 0 und enthält keine Buchstaben. Sie finden Ihre Steuer-ID aber auch auf Ihrem Einkommenssteuer-Bescheid unter „Identifikationsnummer“.
Sollten Sie Ihre Steuer-ID nicht parat haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern online anfordern.
Was kostet die Übermittlung der Steuer-ID an die Krankenkasse?
Die Übermittlung der Steuer-ID ist für Sie als hkk-Versicherte/r in der Regel kostenlos.
Wie lange dauert es, bis die Änderung der Steuer-ID vorgenommen wurden?
Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei etwa 14 Werktagen, wenn der hkk alle Antragsdaten vorliegen.