Foto für die Krankenkassenkarte
Für die elektronische Gesundheitskarte benötigt die hkk von allen Versicherten ab dem 15. Geburtstag ein Lichtbild. Das Bild schützt die Karte vor Leistungsmissbrauch. Sollten wir Ihr Foto benötigen, kommen wir auf Sie zu. Die wichtigsten Informationen erfahren Sie hier.
Wozu benötigt die hkk ein Foto von mir?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Versicherungsnachweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Dies ist in § 291a Absatz 5 und 6 SGB V und § 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) gesetzlich verankert.
Ihr Bild auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.
Was macht die hkk mit meinem Foto?
Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Lichtbild ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.
Kein Passfoto auf der eGK benötigen
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Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
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Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.
Wie reiche ich mein Foto ein?
Sie haben zwei Möglichkeiten, uns Ihr Bild zukommen zu lassen, sofern wir dieses von Ihnen angefordert haben:
- Sie können Ihr Bild einfach über unsere Bildupload-Anwendung oder direkt in der hkk Service-App hochladen.
- Sie kleben Ihr Foto* auf den beiliegenden Rückantwortbogen des Schreibens der hkk und senden ihn per Post an uns zurück.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei etwa 14 Werktagen.
*Bitte beachten Sie: eingereichte Fotos können nicht zurückgesendet werden.
Was muss ich bei dem Foto beachten?
Es können nur JPG-, TIF-, PNG- oder BMP-Dateien hochgeladen werden. Die Datei darf dabei eine Größe von 2 MB nicht überschreiten
Das Foto sollte aktuell sein, außerdem muss man Sie darauf zweifelsfrei erkennen. Weitere wichtige Voraussetzungen, um das Bild verwenden zu können, sind:
- die Maße des Lichtbildes: Hochformat, 35 x 45 mm ohne Rand
- der Hintergrund sollte neutral und einfarbig sein
- Ihr Gesicht ist mittig platziert und Ihr Blick nach vorn gerichtet
- auf dem Foto sind keine weiteren Personen oder Gegenstände abgebildet
Für Brillenträger: Ihre Augen müssen deutlich erkennbar sein und dürfen somit nicht durch getönte oder verspiegelte Gläser verdeckt werden
Ihr Gesicht muss ganz zu erkennen sein, auch wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen.
Das Bild muss nicht die biometrischen Vorgaben für Reisepässe erfüllen.
Gut zu wissen: Die hkk darf Ihr Foto für die Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses für Ersatz- und Folgeausstellungen Ihrer eGK speichern, jedoch längstens für 10 Jahre. Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses löscht Ihre bisherige Krankenkasse das Foto unverzüglich, spätestens aber nach 3 Monaten.