Unfall - was nun? Alle Informationen zu Ablauf und Kostenübernahme
Auch bei größter Vorsicht und bester Präventionsarbeit gibt es keinen absoluten Schutz und niemand kann ausschließen, von den Folgen eines Unfalls betroffen zu sein. Die Kosten für Ihre Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus übernehmen wir. Es ist wichtig, dass Sie uns den Unfall melden. Dazu erhalten Sie einen Unfallfragebogen, in dem Sie uns das Unfallgeschehen beschreiben.
Übernimmt die hkk die Kosten bei einem Unfall?
Ja, die hkk übernimmt die Behandlungskosten entsprechend des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle eines Unfalls, der in Ihrer Freizeit passiert ist. Für die Übernahme der Behandlungskosten bei einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Warum schickt die hkk mir einen Unfallfragebogen?
Der hkk wird zwar die Art Ihrer Verletzung, aber nicht die Ursache gemeldet. Deshalb nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Hierzu ist die hkk gesetzlich verpflichtet. Erhebungsgrundlage hierfür ist § 284 Abs. 1 Ziffer 11 SGB V.
Als Unfall zählen alle Arten von Verkehrsunfällen, Verletzungen durch Tiere, Vergiftungen, Schnittwunden oder Knochenbrüche, Körperverletzungen, Sportverletzungen oder Unfälle im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten. Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob und ggf. welche Personen in den Unfall verwickelt waren.
Wie fülle ich den Unfallfragebogen aus? So geht’s:
Am einfachsten können Sie den Unfallfragebogen online ausfüllen. Im Vergleich zur schriftlichen Fassung ist der Online-Fragbogen
- übersichtlicher,
- schneller ausgefüllt,
- ressourcenschonender und
- günstiger.
Wir übersenden Ihnen per Post ein Anschreiben. Darin enthalten ist ein QR-Code zu unserem Online-Formular sowie ein Einmal-Kennwort. Mit diesen Informationen können Sie sich ganz bequem per Smartphone oder Tablet einloggen und uns einfach alle Informationen zum Unfallgeschehen zukommen lassen.
Sie finden Papier besser? Auch kein Problem: Erhalten wir keine Antwort von Ihnen, versendet die hkk nach einiger Zeit automatisch ein weiteres Schreiben mit dem Papier-Fragebogen an Sie.
Sie haben noch Fragen?
Weitere Infos finden Sie in unseren häufig gestellten Unfall-Fragen. Außerdem beraten wir Sie gern unter unserer Service-Rufnummer.
Häufig gestellte Fragen
Warum muss ich so detaillierte Angaben machen?
Möglicherweise ist ein mangelhafter Gehweg der Grund für den Unfall oder es handelt sich um einen Arbeits- oder Schulunfall. Für dessen Behandlung müsste z. B. die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen. Darum benötigen wir auch dann detaillierte Angaben, wenn keine weitere Person beteiligt war oder Sie den Unfall selbst verschuldet haben.
Mit vielen privaten Haftpflichtversicherungen verbindet die hkk ein sogenanntes Teilungsabkommen, die im Schadensfall eine vereinfachte Abwicklung der gegenseitigen Ansprüche ermöglichen sollen. In diesen Fällen reicht Ihre Beteiligung am Unfallgeschehen schon für die Regulierung unserer Ansprüche aus, selbst dann, wenn Sie den Unfall verschuldet haben sollten. Ihre medizinisch notwendigen Leistungen erhalten Sie selbstverständlich auch in diesem Fall, um wieder gesund zu werden.
Bin ich verpflichtet den Fragebogen auszufüllen?
Ja, Ihre Mitwirkungspflicht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Als Versicherter der hkk sind Sie dazu berechtigt, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Es verpflichtet Sie im Gegenzug jedoch auch dazu, Tatsachen anzugeben, die mit den Sozialleistungen zusammenhängen. Dies ergibt sich aus den §§ 60 ff. SGB I und 206 SGB V.
Warum erhalte ich mehrere Unfallfragebögen zum selben Unfall?
Leider lässt sich das nicht vermeiden. Zumeist liegt das daran, dass die Behandlungsmaßnahmen an unterschiedlichen Tagen bzw. von unterschiedlichen Leistungserbringern erbracht wurden. Wir können nicht immer erkennen, dass es sich um dieselben Unfallfolgen oder um einen weiteren Unfall handelt.
Selbstverständlich brauchen Sie den Unfallfragebogen nicht noch einmal in Gänze auszufüllen. In diesem Fall reicht eine kurze Information per hkk Service-App, Mail oder ein Anruf.
Was muss ich tun, wenn meine Diagnose nichts mit einem Unfall zu tun hatte?
In diesem Fall reicht eine kurze Information per hkk Service-App, Mail oder ein Anruf.
Was ist ein Arbeitsunfall / Wegeunfall?
Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn der Unfall im direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht. Von einem Wegeunfall spricht man, wenn der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle passierte. In diesem Fall sind die Berufsgenossenschaften für die Leistungen zuständig.
Dies gilt auch, wenn Sie einen Unfall als
- Ersthelfer am Unfallort,
- ehrenamtlich tätige Person,
- Blutspender
- oder als Patient während eines Krankenhausaufenthaltes
erleiden.
Bei Unfällen, die der Schule, der Hochschule oder dem Kindergarten zugerechnet werden, sind die Unfallkassen der Länder zuständig.
Nutzungshinweise
Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.