Blankoverordnung
Eine Blankoverordnung kann derzeit in bestimmten Bereichen der Ergo- und Physiotherapie eingesetzt werden. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme von Blankoverordnungen.
Was ist eine Blankoverordnung?
Bei einer Blankoverordnung trifft der behandelnder Arzt die Entscheidung, dass eine Behandlung vorgenommen werden muss. Der Heilmitteltherapeut entscheidet selbst über die Behandlungsart und -frequenz sowie der Dauer der Behandlung.
Für welche Bereiche gilt eine Blankoverordnung?
Eine Blankoverordnung ist für die Ergotherapie seit dem 1. April 2024 bei den folgenden Indikationen möglich:
- SB1 (Erkrankung der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten)
- PS3 (u.a. wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen)
- PS4 (Dementielle Syndrome)
Für die Physiotherapie ist eine Blankoverordnung seit dem 1. November 2024 bei Erkrankungen im Schultergelenk möglich. Insgesamt wurden rund 100 Indikationen (ICD-10-Codes) in der entsprechenden Diagnosegruppe EX auf Basis medizinisch-therapeutischer Gesichtspunkte festgelegt.
Übernimmt die hkk die Kosten für eine Blankoverordnung?
Ja, wenn eine der genannten Indikation (siehe vorherigen Punkt) vorliegt, kann der behandelnde Arzt eine Blankoverordnung ausstellen und die hkk übernimmt die Kosten für die Behandlung. Die Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Die gesamte Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag bei dem Heilmittelerbringer zu bezahlen.
Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben zu einem Behandlungsbeginn vermerkt, müssen Maßnahmen innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.
Sofern aus medizinischen Gründen auf der Heilmittelverordnung das Feld „dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt ist, muss die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.
Wie lange ist meine Blankoverordnung gültig?
Die Blankoverordnung ist bei Maßnahmen der Ergo- und Physiotherapie maximal 16 Wochen nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Unterbrechung der Behandlung kann ohne Begründung erfolgen, hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Therapieziel weiterhin erreicht werden kann.