Digitale Gesundheitsanwendungen: Kostenübernahme durch Krankenkassen

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun – und dabei möglichst flexibel sein? Dann entdecken Sie die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Mehr zu den Apps auf Rezept und der Kostenübernahme durch die Krankenkassen (§33a SGB V) erfahren Sie hier.

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?

DiGA sind definiert als digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die die Versicherten etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können. Anwendungsfelder sind u.a. Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie.

Übernehmen Krankenkassen die Kosten von Digitalen Gesundheitsanwendungen?

Ja. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist allerdings die Prüfung und Zertifizierung der DiGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine Auflistung der aktuellen DiGA finden Sie hier.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme für eine Digitale Gesundheitsanwendung?

Wenn bei Ihnen die Kriterien laut DiGA-Verzeichnis erfüllt sind (z. B. Alter, Diagnose), kann Ihr Arzt die DiGA über das Kassenrezept (Muster 16) verordnen.

Alternativ können Sie eine DiGA auch ohne Verordnung bei uns beantragen. Die Voraussetzung für eine Genehmigung ist auch hier die Sicherstellung der medizinischen Indikation und der Ausschluss von Kontraindikationen. Daher ist bei Ihrem Antrag ein Attest oder ein Diagnosenachweis erforderlich.

Die ärztliche Verordnung (Muster 16) oder Ihren Antrag können Sie per hkk Service-App, per E-Mail an diga(at)hkk.de oder per Post einreichen.

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Freischaltcode per Post, mit dem Sie die digitale Gesundheitsanwendung für den vorgesehenen Zeitraum nutzen können.

Eine Frau steht mit einem Handy in der Hand an einer Düne. Daneben ist ein Handy mit der hkk App abgebildet.

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