Europäische Krankenversicherungskarte

Sicher kennen Sie ihn noch, den Auslandskrankenschein E 111. Doch dieser hat seinen Dienst getan. Heute ersetzt ihn die Europäische Krankenversicherungskarte, die „European Health Insurance Card“. Die wichtigsten Dinge, die Sie zu dieser Karte wissen müssen, erfahren Sie hier:

  • Sie erhalten die Europäische Krankenversicherungskarte automatisch nach Ablauf Ihrer alten Krankenversichertenkarte.
  • Ist Ihre derzeitige Krankenversicherungskarte noch gültig, Sie möchten den neuen Service aber bereits im nächsten Urlaub nutzen? Dann können Sie im hkk ServiceCenter – oder über die hkk Servicenummer 0421/ 36 55-0 – Ihre Europäische Krankenversicherungskarte bestellen.
  • Sie sind schon fast unterwegs? Dann können Sie sich im hkk ServiceCenter direkt eine provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte ausstellen lassen.
  • Auch die Europäische Krankenversicherungskarte ist auf Sie persönlich ausgestellt und nicht übertragbar.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte enthält folgende Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der hkk, Kennummer der Karte sowie das Gültigkeitsdatum.
  • In folgenden Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte:
  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien , Ungarn, Zypern (griechischer Teil), Nordmazedonien, Montenegro und Serbien
  • Außerdem gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch in dazugehörigen außereuropäischen Staatsgebieten: Martinique, Réunion, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Madeira, Azoren, Ceuta, Melilla sowie in Grönland
  • Wenn Sie in Länder fahren, die hier nicht aufgeführt sind, informieren Sie sich bitte im hkk ServiceCenter oder über die hkk Servicenummer 0421/ 36 55-0 über die genaue Vorgehensweise.

Vor Ort unterwegs
Stellen Sie sich vor Sie sind im Urlaub – und tatsächlich krank. Folgende Dinge sollten sie im Umgang mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte beachten:

  • Bei einem Arztbesuch legen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte und Ihren Personalausweis vor.
  • Für Besuche beim Zahnarzt kann die Übernahme von Kosten durch die ausländische Krankenkasse eventuell stark eingeschränkt oder gar nicht möglich sein. Daher empfiehlt Ihnen die hkk den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für das Ausland.
  • In der Apotheke legen Sie auch im Ausland ein vom Arzt ausgestelltes Rezept und Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor.
  • Sollte während Ihres Urlaubes ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden, genügt dort die Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte und Ihres Personalausweises.
  • In einigen Ländern (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Schweiz) zahlen die Patienten die Kosten für ihre ärztliche Behandlung zunächst selbst. Lassen Sie sich in diesem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen. Sobald Sie diese bei der hkk einreichen, erstatten wir Ihnen Ihre Auslagen in Höhe der deutschen Vertragssätze.

Achtung! Wenn Sie Ihre ärztliche Behandlung privat bezahlen, obwohl Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen könnten, kann Ihnen der Arzt genau wie in Deutschland höhere Beträge in Rechnung stellen, die die hkk nicht übernimmt. In diesem Falle ist er nämlich nicht mehr an die Vertragssätze der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.