Hörhilfen für Erwachsene
Sie hören nicht mehr ausreichend, um Alltag und Beruf zu meistern? Mit der hkk setzen Sie bei der Auswahl geeigneter Hörhilfen auf Qualität und erstklassigen Service bei Anpassung und Wartung.
Übernimmt die hkk die Kosten für Hörhilfen?
Ja, die hkk übernimmt die Kosten für Ihre Hörhilfen unter bestimmten Voraussetzungen.
Mit unseren Vertragsakustikern haben wir eine technische Mindestausstattung der Hörgeräte vereinbart. Digitaltechnik oder Mehrkanaligkeit sowie Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung gehören zum Standard. Hinzu kommen mindestens drei Hörprogramme und – je nach gewählter Versorgungsart – eine Mehrmikrofontechnik. Der Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenkassen umfasst mindestens ein geeignetes mehrkostenfreies Versorgungsangebot mit volldigitalen Hörsystemen entsprechend Ihrem individuell erforderlichen Bedarf. Ihr Akustiker bietet Ihnen ein mehrkostenfreies Hörsystem bedarfsgerecht an, mit dem Sie ein möglichst gleichwertiges Sprachverstehen erzielen, im Vergleich zu einem mehrkostenpflichtigen Hörsystem. Unsere Kostenübernahme beinhaltet auch die erforderliche Ankopplung (Ohrpassstück oder Dünnschlauch) an das Ohr. Einzig die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Hörgerät tragen Sie selbst.
Für einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren übernimmt die hkk darüber hinaus Kosten, die für:
- die Beratung, Lieferung und Anpassung Ihres Hörsystems,
- die Einführung in den richtigen Gebrauch Ihres Hörsystems,
- die Wartung und Reparatur Ihres Hörsystems entstehen.
In jedem Falle gilt: Lassen Sie sich vor Auswahl eines Hörsystems beraten, welches Modell am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Ihr Akustiker hält mehrere eigenanteilsfreie Möglichkeiten zur Auswahl vor. Nehmen Sie sich anschließend ausreichend Zeit, um Ihr Hörsystem auch im Alltag auszutesten. Bis zur endgültigen Entscheidung für ein Hörsystem, können Sie Ihre Erprobung auch abbrechen und bei einem anderen Vertragspartner neu beginnen. Jeder Akustiker führt Hörsysteme von unterschiedlichen Herstellern, sodass Sie einen besseren Vergleich haben.
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für Hörhilfen übernimmt?
Die Versorgung muss über einen zugelassenen Akustiker (hkk-Vertragspartner) erfolgen. Vertragsakustiker in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Hilfsmittelsuche. Alternativ informieren wir Sie gerne über mögliche Vertragspartner in Ihrer Nähe.
Schwerhörigkeit nach der Klassifikation WHO 2 und 3
Das zahlt die hkk | für ein Ohr | für beide Ohren |
---|---|---|
Hörsystem/e | 690,15 Euro | 1.380,30 Euro |
Servicepauschale für 6 Jahre | 154,70 Euro | 309,40 Euro |
Ohrpassstück/e oder Schlauchsystem/e | 42,80 Euro 12,42 Euro | 85,60 Euro 24,84 Euro |
Gesamt* (bzw. mit Schlauchsystemen) | 887,65 Euro 857,27 Euro | 1.775,30 Euro 1.714,54 Euro |
*Vertragspreise vor Abzug der gesetzlichen Zuzahlung.
Welchen Kosten kommen auf mich zu?
Gesetzliche Zuzahlung: Im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlung haben Sie je Hörgerät 10 Euro direkt an den Akustiker zu leisten.
Mehrkosten: Zu unserem Vertragspreis hat unser Vertragsakustiker Ihnen ein individuell geeignetes Hörsystem ohne Aufzahlung anzubieten. Sollten Sie sich aufgrund bestimmter technischer Features oder aus Komfortgründen (z. B. Größe und Bauform) für ein aufzahlungspflichtiges Hörsystem entscheiden, zahlen Sie die Mehrkosten hierfür selbst. In diesem Fall können für Sie höhere Kosten für Service und Wartungsarbeiten entstehen, die nicht von unserer Servicepauschale gedeckt sind.