Pflegehilfsmittel: Voraussetzungen, Kostenübernahme und Beantragung

Wenn Sie pflegebedürftig sind, einen Pflegegrad haben und Zuhause betreut werden, haben Sie nach § 40 Absätze 1 bis 3 SGB XI Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfs- und verbrauchsmitteln durch die hkk Pflegekasse. Welche das sind und wie Sie eine Kostenübernahme beantragen, lesen Sie hier.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern, zur Linderung von Beschwerden beitragen oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.  

Welche Produkte als Pflegehilfsmittel gelten und somit für eine Versorgung infrage kommen, erfahren Sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

Es gibt drei Arten von Pflegehilfsmitteln, die von der hkk Pflegekasse übernommen bzw. bezuschusst werden:

1. Beispiele für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Einmalhandschuhe,
  • Desinfektionsmittel oder
  • Saugfähige Bettschutzeinlagen.

Diese werden täglich gebraucht und sind nur einmalig nutzbar. Hierfür wird eine monatliche Pauschale von 40 Euro übernommen.

Besonderheiten bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: 

  • Der Antrag für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erfolgt durch Vorlage der Anlage 4 direkt vom Vertragspartner (Apotheke oder sonstiger Leistungserbringer). Sie müssen nicht weiter tätig werden. Die Anlage 4 erhalten Sie direkt bei Ihrer Apotheke oder einem sonstigem Pflegehilfsmittelanbieter.
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können auch im Rahmen der Kostenerstattung bei der hkk eingereicht werden. Nutzen Sie hierfür bequem unser Online-Formular.

2. Technische und wiederverwendbare Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Dusch-/Toilettenrollstühle stellt die hkk Pflegekasse im Normalfall leihweise und kostenfrei zur Verfügung. Bei Neuanschaffungen muss ein Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro, gezahlt werden.

3. Hausnotrufsysteme werden pauschal mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst.

Besonderheit bei Hausnotruf:

  • Die Beantragung erfolgt durch Sie oder Ihren Betreuer direkt bei einem Hausnotrufdienstleister. Dieser stellt Ihnen dann das Gerät sowie eine entsprechende Einweisung aller beteiligten Personen in den Gebrauch des Gerätes zur Verfügung.
  • Eine Auswahl der Leistungserbringer in Ihrer Nähe erhalten Sie über unsere Hilfsmittelsuche.

Gut zu wissen: Möchten Sie statt des aufzahlungsfreien Pflegehilfsmittels ein höherpreisiges Pflegehilfsmittel beziehen, sind die Mehrkosten von Ihnen zu zahlen.

Wann besteht Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfs- und verbrauchsmitteln?

Sie haben Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause betreut werden. 

Wichtig für Sie: Sollten Sie keine Leistungen mehr von der hkk-Pflegekasse beziehen oder in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung umziehen, kann die hkk Pflegekasse ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Kosten übernehmen. 

Wie beantrage ich die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln?

Den Antrag auf Pflegehilfsmittel können Sie per Post stellen, per App hochladen (Nachrichten & Dokumente/Hilfsmittel) sowie persönlich in der hkk Geschäftsstelle einreichen. Die hkk-Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Bei nachträglichen Änderungen der Art und Menge an Pflegehilfsmitteln reichen Sie bitte erneut einen Antrag ein.

Gut zu wissen:

Die Leistung umfasst: 

  • Übernahme der jeweils vereinbarten Vertragspreise. 

  • Übernahme der Kosten für das technische Pflegehilfsmittel, abzüglich Ihrer gesetzlichen Zuzahlung, oder  

  • Verleih des technischen Pflegehilfsmittels.

Wichtig für Sie: Gegen einen möglichen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der hkk Pflegekasse, 28185 Bremen oder bei einer der hkk-Geschäftsstellen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln?

Zusätzlich zum Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: 

  • Kostenvoranschlag vom Leistungserbringer 

  • gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis  

  • gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen

Wie lange ist die Bearbeitungsfrist für den Antrag?

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen. Sie verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Leistungsentscheidung ein pflegerisches Gutachten notwendig ist.

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