hkk Plus Psychotherapie - Voraussetzungen und Kostenübernahme

Eine psychotherapeutische Behandlung verfolgt das Ziel, den Menschen wieder in die Lage zu versetzen, sein Leben eigenständig führen zu können. Durch eine Psychotherapie werden neben dem Umgang mit Mitmenschen auch die eigenen Gefühle und geistigen Fähigkeiten zum Positiven verändert.

Übernimmt die hkk die Kosten für Psychotherapie?

Ja, die hkk übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • es liegt eine seelische Erkankrung vor, die das Bewältigen des Alltags erschwert
  • der behandelnde Arzt oder Ärztin trägt den Titel "Ärztlicher oder Psychologischer Psychotherapeut" 

und

  • ein Arzt mit Zulassung der kassenärztlichen Vereinigung und entsprechender Qualifikation ist. 

Therapien, die ausschließlich in Fragen der Erziehungs-, Lebens-, Ehe- oder Sexualberatung hilfreich sind, werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen vom Patienten in Eigenleistung gezahlt werden.

Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt?

Schritt 1: Einen Psychotherapeuten/-in finden

Zugelassene Psychotherapeut/-innen für die Sprechstunden können zum Beispiel über die Psychotherapeut/-innensuche der Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) oder über die hkk Arztsuche gefunden werden.

Die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen vermitteln einen Termin für ein Erstgespräch, der in einem Zeitrahmen von vier Wochen und in zumutbarer Entfernung zu Ihnen liegt. Es kann - soweit erforderlich - auch ein Termin für eine Akutbehandlunng ausgemacht werde. Die Auswahl für einen Wunschtherapeuten ist leider nicht möglich.

Die Terminservicestellen sind unter 116 117 rund um die Uhr oder online erreichbar. 

Schritt 2: Die psychotherapeutische Sprechstunde

Bevor Sie eine psychotherapeutische Behandlung bei einem Psychotherapeuten/-in wahrnehmen können, ist die Sprechstunde immer der Grundstein für eine weitergehende Therapie.

In der Sprechstunde bei einem zugelassenen Psychotherapeut/-in wird festgestellt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und wie der weitere Behandlungsweg aussehen sollte. So kann hier ein akuter oder längerfristiger Behandlungsbedarf festgestellt werden, sodass entweder unmittelbar als Akuttherapie bei einem Psychotherapeuten/in begonnen werden sollte, oder die Voraussetzungen für eine Psychotherapie indiziert sind.

Die hkk übernimmt bis zu 6x 25 Minuten der Sprechstunden bei Erwachsenen, bei Kindern bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bis zu 10x 25 Minuten. Mindestens 50 Minuten sind Voraussetzung für eine weitere Behandlung. Die Sprechstunden müssen nicht von der hkk genehmigt werden und können von den Therapeut/-innen über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Schritt 3: Die Probatorik

Die sogenannten probatorischen Sitzungen dienen - im Anschluss an die Sprechstunde, in der der grundsätzliche Behandlungsbedarf festgestellt wird - dazu, dass Sie und Ihr Psychotherapeut/Ihre Psychotherapeutin prüfen, ob Sie im weiteren Verlauf der Therapie miteinander zurechtkommen. Während diesen Sitzungen müssen Sie entscheiden, ob sie die Therapie mit ihm fortsetzen oder andere Psychotherapeut/-innen aufsuchen möchten.

Die hkk übernimmt für die Probatorik mindestens 2, maximal 4 Sitzungen je 50 Minuten bei Erwachsenen, bei Kindern bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bis zu 6x 50 Minuten. Die Sitzungen müssen über die Gesundheitskarte abgerechnet werden, es ist keine Genehmigung notwendig.

Schritt 4: Die ärztliche Untersuchung

Im Anschluss an die Probatorik ist eine körperliche Untersuchung notwendig, um auszuschließen, dass es eine organische Ursache für die psychischen Beschwerden gibt, die anderweitig behandelt werden muss. Der vom Arzt dazu angefertigte Konsiliarbericht muss anschließend mit den Antragsunterlagen bei der hkk eingereicht werden.

Schritt 5: Beantragung von Kurz-, Langzeit- oder Akuttherapie

Eine an die Probatorik anschließende psychotherapeutische Kurz- oder Langzeittherapie ist genehmigungspflichtig. Den Antrag füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Psychotherapeuten/-in aus. Die erforderlichen Unterlagen liegen den Praxen vor und die Anträge werden gemeinsam mit dem Konsiliarbericht des Arztes von den Therapeuten bei der hkk eingereicht.

Eine Akuttherapie ist nicht genehmigungspflichtig. Der Behandlungsbedarf wird in der Sprechstunde festgestellt, die Behandlung unmittelbar bei einem Psychotherapeuten/-in mit freien Kapazitäten begonnen.

Was ist eine Psychotherapie?

Eine Psychotherapie verfolgt das Ziel, eine seelische Krankheit zu lindern, Verschlechterungen hervorzubeugen und die Krankheit zu überstehen. Eine Psychotherapie kann in Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen und es gibt verschiedene Arten einer Psychotherapie: einige sind zum Beispiel: 

  • Verhaltenstherapie
  • systemische Therapie für Erwachsene
  • tiefenpsychologische Psychotherapie
  • analytische Psychotherapie

Wie man eine Psychotherapie beantragt, ist auf dieser Seite gesondert geschildert. 

Arztsuche

Mit der hkk-Arztsuche finden Sie schnell und unkompliziert einen Facharzt in Ihrer Nähe.

Osteopathie

Osteopathie ist eine manuelle Therapie, bei der es um das Heilen mit Handgriffen an der Wirbelsäule oder den Gelenken geht. Osteopathie ist eine Extraleistung der hkk.

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