Rehasport und Funktionstraining – Kostenübernahme und Voraussetzungen
Sie haben körperliche Beschwerden und wollen dem entgegenwirken? Vielleicht ist Rehasport oder Funktionstraining das Richtige für Sie. Hier erfahren Sie, wer für die Kosten aufkommt, welcher Leistungsumfang bewilligt wird, wie Sie den Antrag zur Kostenübernahme stellen und wo Sie Rehasport und Funktionstraining durchführen können.
Übernimmt die hkk die Kosten für Rehasport und Funktionstraining?
Ja, die Kosten für Rehasport und Funktionstraining tragen wir. Für Sie entsteht kein Eigenanteil. Viele Gruppen oder Vereine begrüßen jedoch eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis, um das Training eigenverantwortlich zu fördern und nachhaltig zu sichern. Dies ist während der Teilnahme am Rehasport oder Funktionstraining jedoch nicht verpflichtend. Sollten Sie sich dennoch für eine Mitgliedschaft entscheiden, ist diese nicht erstattungsfähig.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein:
- Bestehende Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- Durchführung durch einen zugelassenen Anbieter
- Die Kosten werden nicht von einer anderen Stelle übernommen (z.B. Rentenversicherung)
Was ist der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining?
Beim Rehasport wird während der Bewegungstherapie der gesamte Körper trainiert, um die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu erhöhen. Die Dauer beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Eine Ausnahme gibt es in Herzsportgruppen, in denen die Dauer 60 Minuten beträgt und auch ein Gerätetraining möglich ist.
Beim Funktionstraining liegt der Fokus auf einzelnen Körperteilen. Mit gezielten Übungen soll unter anderem eine Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung erzielt werden. Bei Wassergymnastik beträgt die Dauer grundsätzlich 15 Minuten und 30 Minuten bei Trockengymnastik.
Die erlernten Übungen können im Anschluss des Rehasportes und Funktionstrainings in Eigenregie ausgeübt werden. Wenn diese weiterhin auf eigenen Wunsch im Verein durchgeführt werden sollen, sind die Kosten privat zu tragen.
Welcher Leistungsumfang wird von der hkk bewilligt?
Rehasport allgemein:
Insgesamt werden 50 Übungseinheiten bewilligt, dafür haben Sie 18 Monate Zeit. Bei schweren Beeinträchtigungen sind es bei bestimmten Erkrankungen 120 Übungseinheiten in 36 Monaten.
Rehasport in Herzgruppen:
Insgesamt werden 90 Übungseinheiten bewilligt, dafür haben Sie 30 Monate Zeit. Bei herzkranken Kindern und Jugendlichen gilt die Bewilligung für 120 Übungseinheiten in 24 Monaten.
Funktionstraining:
Der Leistungsumfang beträgt in der Regel 12 Monate. Ausnahmen gibt es bei schweren Beeinträchtigungen durch bestimmte chronische Erkrankungen, bei denen der Leistungsumfang insgesamt 24 Monate beträgt.
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für Rehasport und Funktionstraining übernimmt?
Ihre Arztpraxis stellt eine Verordnung für Rehasport oder Funktionstraining (Muster 56) aus. Diese reichen Sie bei uns zur Prüfung ein. Teilen Sie uns bitte den gewählten Anbieter mit, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Folgende Wege für die Antragsstellung stehen Ihnen zur Verfügung:
- hkk Service-App
- Per Post an: hkk Krankenkasse, 28185 Bremen
Wo kann ich Rehasport oder Funktionstraining durchführen?
Rehasport und Funktionstraining muss durch zugelassene Anbieter durchgeführt werden. Zur Unterstützung finden Sie auf den folgenden Seiten Anbieter in Ihrer Nähe. Falls Sie dort nicht fündig werden, helfen wir Ihnen gern weiter.
Rehasport:
- Bundesverband Rehabilitationssport
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen
- Regionale Behinderten-Sportverbände
Funktionstraining:
Sportmedizinische Untersuchung
Stimmen Sie den Sport auf Ihre individuellen Bedingungen ab und senken Sie so das gesundheitliche Risiko. Die hkk unterstützt Sie dabei.