Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Was für Erwachsene wichtig ist, gilt erst recht für Kinder und Jugendliche: Vorbeugen ist besser als heilen. Besonders in den ersten Lebensjahren ist es wichtig, dass ein Kinderarzt die Gesundheit und Entwicklung des Kindes regelmäßig prüft. Wir informieren Sie über die umfassende Vorsorgeuntersuchungen der hkk.
Übernimmt die hkk Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen?
Ja, die hkk übernimmt die Kosten für die Untersuchungen in dem Alter der Kinder und Jugendlichen, das für die Untersuchung vorgesehen ist.
Neben den U- und J-Untersuchungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog bietet die hkk darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kostenübernahme für die U10, U11 und J2 an.
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche übernimmt?
Die umfassenden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche werden ganz einfach von der hkk übernommen: Gegen Vorlage der hkk-Versichertenkarte.
Voraussetzung für die Kostenübernahme der von der hkk als Zusatzleistungen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 ist, dass der untersuchende Arzt am speziellen Vertrag der hkk mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teilnimmt. Auch in diesem Fall genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte. Sprechen Sie vorher mit dem Arzt Ihrer Wahl, ob er am genannten Vertrag teilnimmt.
Wichtig: Privatrechnungen werden im Nachgang NICHT erstattet.
U1 bis J1 im Überblick
- U1 - Neugeborenen Erstuntersuchung
- U2 - 3.-10. Lebenstag
- U3 - 4.-6. Lebenswoche
- U4 - 3.-4. Lebensmonat
- U5 - 6.-7. Lebensmonat
- U6 - 10.-12. Lebensmonat
- U7 - 21.-24. Lebensmonat
- U7a - 34.-36. Lebensmonat
- U8 - 43.-48. Lebensmonat
- U9 - 60.-64. Lebensmonat
- J1 - 12-14 Jahre
hkk plus: U10, U11 & J2
hkk-Kunden können drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen: die U10 von Sieben- und Achtjährigen, die U11 von Neun- und Zehnjährigen und die J2 von Jugendlichen im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Die hkk schließt die Versorgungslücke
Mit den zusätzlichen Leistungen geht die hkk deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus. Zwischen dem siebten und 17. Lebensjahr bestand eine Vorsorgelücke. Die wird durch diese Extraleistung geschlossen. Die Vorsorge-Termine können jeweils einmalig in Anspruch genommen werden.
Bei den Untersuchungen stehen vor allem soziale und psychische Aspekte wie Schwierigkeiten in der Schule sowie Fernseh-, Computer- und Ernährungsgewohnheiten im Mittelpunkt. Durch die steigende Belastung schon im Kindesalter und das veränderte Ernährungs- , Bewegungs- und Medienverhalten im Jugendalter wird es immer wichtiger, dass der Kinder- und Jugendarzt die Heranwachsenden in regelmäßigen Abständen sieht. Über die Ziele und Schwerpunkte der Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 informiert Sie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Die Vorsorgeuntersuchungen führen Kinder- und Jugendärzte sowie speziell qualifizierte Fach- und Hausärzte für die hkk durch, die an dem speziellen Vertrag der hkk teilnehmen. In diesem Fall genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte. Sprechen Sie vorher mit dem Arzt Ihrer Wahl, ob er am genannten Vertrag mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teilnimmt.
Sie suchen einen Vertragsarzt? Die teilnehmenden Ärzte erfahren Sie unter der Telefonnummer 0221 68909-0 oder auf der Website des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Wichtig: Privatrechnungen werden im Nachgang NICHT erstattet.
Wozu dienen die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche?
Die Vorsorgeuntersuchungen sollen Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einleiten.
Von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr sorgen insgesamt neun Untersuchungen dafür, dass Ihr Nachwuchs unbeschwert aufwachsen kann. Für 7-8-/ sowie 9-10-Jährige gibt es darüber hinaus die Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11. Diese Untersuchungen sind Zusatzleistungen der hkk, die unsere Kunden in Anspruch nehmen können.
Nach dem 13. Geburtstag steht ein umfassender Gesundheits-Check - die J1 an. Abschließend übernimmt die hkk zusätzlich die Kosten für die J2: eine Untersuchung, die im Alter von 16-17 Jahren ansteht und von der hkk als Zusatzleistung über den gesetzlichen Rahmen hinaus angeboten wird.
Grundsätzlich hat der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin bei den Vorsorgeuntersuchungen nicht nur die Gesundheit des Kindes im Blick, sondern steht den Eltern auch als Ratgeber zur Seite. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich umfassend - beispielsweise zu den Themen Ernährung, Entwicklung des Kindes, Schlafverhalten oder Pflege des Kindes - zu informieren.