Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Voraussetzungen für Kostenzuschuss und Beantragung
Bei einer Pflegebedürftigkeit kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Für die nötigen Anpassungen und Umbauten können Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrer hkk-Pflegekasse beantragen.
Zahlt die hkk im Pflegefall für häusliche Umbauten?
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt Ihre hkk-Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, um das Zuhause pflegegerecht zu machen. Die Maßnahmen sollen ein selbständiges Leben im eigenen Wohnumfeld ermöglichen, den Pflegealltag erleichtern oder ein selbständiges Wohnen wiederherstellen.
Was sind wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen?
Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die Ihre hkk-Pflegekasse bezuschusst, zählen zum Beispiel:
Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind:
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Türverbreiterung, Entfernung der Türschwellen
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Festinstallierte Rampen und Treppenlifter
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Herstellung von hygienischen Einrichtungen wie Erstellung von Wasseranschlüssen
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Individuelle Liftsysteme im Bad (ausgeschlossen sind serienmäßig hergestellte Lifter, die lediglich mit Dübeln verankert werden)
Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend der individuellen Pflegesituation hergestellt oder umgestaltet wird:
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motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken
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Austausch der Badewanne durch eine ebenerdige Dusche
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Auch ein Umzug kann eine bezuschussungsfähige Maßnahme sein, wenn der Umzug in eine den Anforderungen der pflegebedürftigen Person entsprechende Wohnung (z.B. Umzug ins Erdgeschoß) erfolgt.
Unter welchen Voraussetzungen zahlt die hkk einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen?
Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Sie sind pflegeversichert
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Sie haben einen Pflegegrad
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Die Umbaumaßnahme ermöglicht die häusliche Pflege, erleichtert Ihnen und Ihrer Pflegeperson die häusliche Pflege oder versetzt Sie in die Lage, wieder ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.
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Die Umbaumaßnahme überschreitet nicht das Maß des Notwendigen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen?
Auf Antrag zahlt Ihre hkk-Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt. Kostet die wohnumfeldverbessernde Maßnahme mehr als 4.000 Euro, müssen Sie den darüber liegenden Betrag selbst zahlen.
Gegebenenfalls entstehen im Rahmen der Planung Ihrer Umbaumaßnahme zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen. Diese können beispielsweise von Gutachtern oder Sachverständigen durch die Erstellung von Gutachten und Kostenvoranschlägen berechnet werden. Diese Kosten sind ebenfalls durch Sie zu tragen.
Gut zu wissen: Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, kann der Zuschuss höher ausfallen. Der maximale Betrag liegt bei bis zu 16.000 Euro, da für bis zu vier Personen eines Haushalts wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erstattet werden können.
Wichtig für Sie: Erfolgte bereits die Bezuschussung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, ist ein erneuter Zuschuss nur bei Änderung der Pflegesituation (z.B. Erhöhung des Pflegegrades) möglich.
Wie beantrage ich einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Sie müssen einen Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme bei Ihrer hkk-Pflegekasse einreichen. Dieser umfasst:
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Antrag
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Kostenvoranschlag
Den Antrag können Sie per Post stellen, persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder Sie nutzen bequem unser Online-Formular.
Wir prüfen Ihren Antrag auf pflegerische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dies wird ca. drei bis fünf Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten im Anschluss der Prüfung den Bescheid von uns.
Sollte dieser positiv ausfallen, teilen wir Ihnen mit, in welchem Umfang wir einen Zuschuss für Ihre wohnumfeldverbessernde Maßnahme zahlen.
Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die kalkulierten Kosten im Vorfeld belegt wurden, reichen Sie uns bitte im Anschluss die Rechnungen ein. Wir überweisen Ihnen nach abschließender Prüfung Ihren Zuschuss.
Wichtig für Sie: Gegen einen möglichen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der hkk Pflegekasse, 28185 Bremen, oder bei einer der hkk-Geschäftsstellen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Weiterführende Informationen zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Online-Ratgeber „Pflege“ des Bundesgesundheitsministeriums.