Zahnersatz: Behandlungsmöglichkeiten und Kostenzuschuss
Bei Zahnersatz handelt es sich meist um Kronen, Brücken und Implantate. Grundsätzlich wird zwischen herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz unterschieden. Auch eine Behandlungskombination aus beidem ist möglich. Hier finden Sie alle Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten und wie Sie bei der hkk einen Zuschuss für Zahnersatz beantragen.
Übernimmt die hkk Kosten für Zahnersatz?
Ja, die hkk übernimmt die im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen festgeschriebenen Anteile an den Behandlungskosten für Zahnersatz nach §55 SGB V,
§56 SGB V und §8 KVLG. Unter bestimmten Voraussetzungen können dies bis zu 100 Prozent Ihrer Behandlungskosten sein.
Je nach Befund kann es sich bei dem Zahnersatz um eine Krone (Vollkeramik, Stift, Galvano), eine Brücke oder Teilprothese (Schwebebrücke, Klebebrücke), eine Vollprothese oder ein Implantat handeln.
Wie hoch ist der Kostenzuschuss bei Zahnersatz?
Die sogenannte Regelversorgung ist durch gesetzlich festgelegte Zuschüsse geregelt. Sie erhalten demnach von der hkk gesetzlich festgelegte Zuschuss-Beträge für Ihren Zahnersatz. Diese nennt man befundorientierte Festzuschüsse, weil sich ihre Höhe nach dem vorliegenden Befund richtet, zum Beispiel "fehlender Zahn". Die Höhe des Zuschusses ist bei gleichem Befund für alle Versicherten gleich und beträgt generell 60 Prozent.
Wichtig für Sie: Sie können Ihren Zuschuss optimieren. Denn dieser kann auf 70 beziehungsweise 75 Prozent steigen, wenn Sie in den letzten 5 beziehungsweise 10 Jahren vor dem Behandlungsbeginn regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle waren und dies mit Ihrem Bonusheft nachweisen können.
Gut zu wissen: Seit dem 01. Januar 2023 übermittelt Ihr Zahnarzt/ Ihre Zahnärztin den Heil- und Kostenplan elektronisch an die hkk. Ihr Bonusheft benötigen wir nur, wenn Sie noch keine 10 Jahre bei der hkk versichert sind.
Nutzen Sie den hkk-Zahnersatzrechner, um eine erste Indikation zu bekommen, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können und welcher Eigenanteil bei Ihnen verbleibt.
Was ist, wenn ich mehr Leistung möchte als die Regelversorgung?
Weicht Ihre Behandlung von der Regelversorgung ab, spricht man von gleich- oder andersartigem Zahnersatz. Um eine "gleichartige Versorgung" handelt es sich, wenn zu der eigentlichen Regelversorgung weitere Elemente hinzukommen. Das können beispielsweise zusätzliche Keramikverblendungen sein. Diese Elemente sind nicht im Festzuschuss enthalten. Die Mehrleistungen müssen Sie daher selbst bezahlen.
Im Festzuschuss-System gibt es auch den Begriff der "andersartigen Versorgung". Darunter versteht man eine Abweichung von der Regelversorgung. Ein Beispiel dazu: Bei fünf fehlenden Zähnen im Oberkiefer umfasst die Regelversorgung eine Teilprothese. Entscheiden Sie sich anstelle der Teilprothese für zwei Brücken, so gilt das als andersartige Versorgung.
Wie beantrage ich den Kostenzuschuss bei Zahnersatz?
Sobald Ihr Zahnarzt/ Ihre Zahnärztin feststellt, dass ein Zahnersatz notwendig ist, wird er/ sie Sie über sinnvolle und für Sie in Frage kommende Behandlungsmöglichkeiten informieren. Anschließend erstellt er/ sie einen Behandlungsplan (Heil- und Kostenplan). In diesem wird die sogenannte Regelversorgung – das ist die vorgesehene Versorgung für Ihren Befund – dokumentiert. Der Behandlungsplan wird vom Zahnarzt/ von der Zahnärztin elektronisch an die hkk übermittelt. Nach der Genehmigung bekommt Ihr Zahnarzt/ Ihre Zahnärztin elektronisch die Antwort der hkk und Sie erhalten einen Brief mit der Höhe des Festzuschusses.
Wenn Sie besondere Leistungen wünschen, die über die festgelegte Regelversorgung hinausgehen, wird der Zahnarzt/ die Zahnärztin diese mit auflisten und Sie über die Mehrkosten aufklären.
Ihr Zahnarzt/ Ihre Zahnärztin übermittelt der hkk den voraussichtlichen Bonus. Die hkk vergleicht dies mit ihren Leistungsabrechnungen. Wenn Sie also schon mindestens 5 bzw. 10 Jahre hkk-Mitglied sind, benötigen wir keine weiteren Informationen.
Wichtig für Sie: Falls Sie ein regelmäßig geführtes Bonusheft haben und Ihnen ein Festzuschuss zugesagt wurde, der dies nicht berücksichtigt, reichen Sie uns Ihr Bonusheft bitte ein. Wir können den Zuschuss dann neu festlegen.
Gut zu wissen: Sie können die Zahnbehandlung in der Regel bis maximal sechs Monate nach Bewilligung des Heil- und Kostenplans durch die hkk beginnen.
Gibt es die Möglichkeit, dass die hkk die gesamten Kosten für Zahnersatz übernimmt?
Die hkk kann bis zu 100 Prozent Ihrer Behandlungskosten übernehmen, wenn Ihr monatliches (Familien-)Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und Sie dadurch als unzumutbar belastet gelten. Diese Grenze liegt 2024 für Alleinstehende bei 1.414,00 Euro, mit einem Angehörigen bei 1.944,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen um 353,50 Euro höher. Voraussetzung für die volle Kostenübernahme seitens der Krankenkasse ist Ihre Entscheidung für eine Regelversorgung.
Für eventuelle Mehrleistungen, wie zum Beispiel höherwertige Legierungen aus Edelmetall, tragen Sie die Kosten selbst. Wählen Sie einen Zahnersatz, der nicht der Regelversorgung entspricht oder darüber hinausgeht, erhalten Sie von der hkk maximal den doppelten Festzuschuss der entsprechenden Regelversorgung. Die entstehenden Mehrkosten müssen Sie selbst bezahlen. Die hkk übernimmt jedoch höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten.
Auch wenn Ihr monatliches (Familien-)Bruttoeinkommen über der festgelegten Grenze liegt und eine vollständige Kostenübernahme seitens der Krankenkasse nicht möglich ist, kann die hkk eine höhere Beteiligung leisten, wenn die Kosten gerade die Höhe der Grenze für unzumutbare Belastungen überschreiten. Grundlage für die Berechnung ist die sogenannte individuelle Belastungsgrenze.
Zweite Zahnarztmeinung
Die hkk bietet Ihnen die Möglichkeit, die Kosten für Ihren Zahnersatz zu reduzieren: durch unsere Kooperation mit dem Anbieter 2te Zahnarztmeinung.
Günstiger Zahnersatz mit der hkk und DentNet
Die hkk kooperiert unter anderem mit DentNet, einem Verbund von Zahnärzten und der Imex Dental und Technik GmbH. Rund 1.110 Zahnärzte des bundesweit agierenden Netzwerks bieten Qualitätszahnersatz aus dem Ausland zu besonders günstigen Konditionen an.