Chroniker Richtlinie
Für 20-jährige Versicherte gilt seit 2008: Sie müssen sich einmalig über Untersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs informieren, um im Falle einer chronischen Erkrankung (dieser entsprechenden Krebserkrankung) später nur ein statt zwei Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten zu müssen.
Durch Beratung im Krankheitsfall Geld sparen
Frauen, die ab dem 2. April 1987 geboren sind, müssen sich über Vorsorge-untersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs beraten lassen, damit die geringere Belastungsgrenze von einem Prozent später einmal gelten kann. Sprich: Sie müssen im Falle einer chronischen Erkrankung an dieser Krebserkrankung eine ärztliche Beratung über die Früherkennung nachweisen können, um nur 1 statt 2 Prozent Ihres Einkommens für medizinische Behandlungen aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen. Der Beschluss des Gesetzgebers betrifft auch die Beratung über Vorsorge-untersuchungen auf Brustkrebs und Darmkrebs: Frauen müssen sich ab 50 Jahren über die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen informieren. Diese Beratung ist somit zum ersten Mal ab dem Jahr 2037 nötig.
Neue Regelung gilt auch für Männer
Männer sind verpflichtet, sich ab dem 50. Lebensjahr über Vorsorgeuntersuchungen auf Darmkrebs beraten zu lassen, um im Krankheitsfall dieser entsprechenden Krebserkrankung später weniger selbst zahlen zu müssen. Der dafür nötige Beratungsnachweis muss von Männern erbracht werden, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Somit ist dieser Beschluss für sie seit dem Jahr 2012 in Kraft.
Spätestens zwei Jahre nach Beginn des jeweiligen Anspruchsalters auf die Früherkennungsuntersuchungen muss die ärztliche Beratung erfolgen. Die Kosten für alle Beratungen übernimmt die hkk.
Ausgenommen von der medizinischen Beratungspflicht sind:
- Versicherte mit schweren psychischen Erkrankungen oder
- Versicherte mit schweren geistigen Behinderungen, denen die Untersuchung nicht zugemutet werden können und
- Versicherte, die bereits an der zu untersuchenden Krankheit leiden.
Weiterführende Informationen
Diese neue Regelung soll zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen motivieren. Vorsorgeuntersuchungen im Überblick