Kein Anspruch auf Krankengeld
Beziehen Sie ausschließlich Bürgergeld, haben Sie daraus keinen Anspruch auf Krankengeld.
In der Regel wird das Bürgergeld bei Krankheit weitergezahlt.
Sollten Sie ausschließlich einen Minijob bis 556,00 Euro ausüben, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten jedoch ab Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber.
Beziehen Sie eine volle Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, wird diese während einer Krankheit weitergezahlt, sodass kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Beziehen Sie eine Teilrente wegen Alters oder Erwerbsminderung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie Krankengeld beziehen.
Näheres erfragen Sie bitte bei der hkk.