Kein Anspruch auf Krankengeld

Beziehen Sie ausschließlich Arbeitslosengeld II, haben Sie daraus keinen Anspruch auf Krankengeld.

In der Regel wird das Arbeitslosengeld II bei Krankheit weiter gezahlt.

Sollten Sie ausschließlich einen Minijob bis 538,00 Euro ausüben, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten jedoch ab Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber.

Beziehen Sie eine volle Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, wird diese während einer Krankheit weitergezahlt, sodass kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Beziehen Sie eine Teilrente wegen Alters oder Erwerbsminderung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie Krankengeld beziehen.

Näheres erfragen Sie bitte bei der hkk.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.