Krankengeld für Empfänger von Arbeitslosengeld
Auch als Empfänger von Arbeitslosengeld haben Sie nach dem Ende der Leistungsfortzahlung einen Anspruch auf Krankengeld.
Ihr Anspruch auf Krankengeld
Als Bezieher von Arbeitslosengeld haben Sie ab dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt wurde, Anspruch auf Krankengeld, bzw. ab dem Tag, an dem Sie stationär in ein Krankenhaus oder in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen wurden.
Während der ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur. Die hkk sendet Ihnen automatisch ein Formular zum Krankengeld zu.
Sobald der hkk das von Ihnen ausgefüllte Formular vorliegt und eine elektronische Meldung der Arbeitsagentur über die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes vorliegt, prüft und berechnet die hkk sofort Ihr Krankengeld. Mit der ersten Zahlung erhalten Sie schriftlich detaillierte Informationen zu Ihrem Krankengeld.
Für Sie ändert sich so gut wie nichts, da das Krankengeld Ihrem Arbeitslosengeld entspricht.
Krankengeld ist beitragspflichtig in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Für Bezieher von Arbeitslosengeld übernimmt die hkk diese Beiträge in voller Höhe. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen allerdings von ihrem Krankengeld einen eigenen Anteil zur Pflegeversicherung.