Krankengeld für Empfänger von Arbeitslosengeld I

Auch als Empfänger von Arbeitslosengeld I haben Sie nach dem Ende der Leistungsfortzahlung einen Anspruch auf Krankengeld.

Ihr Anspruch auf Krankengeld

Als Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Sie ab dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde, Anspruch auf Krankengeld, bzw. ab dem Tag, an dem Sie stationär in ein Krankenhaus oder in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen wurden.

Während der ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur. Nach fünf Wochen sendet Ihnen die hkk automatisch einen Antrag auf Krankengeld zu. 

Sobald der hkk der ausgefüllte Antrag vorliegt und der hkk eine elektronische Meldung der Arbeitsagentur über die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I vorliegt, prüft und berechnet die hkk sofort Ihr Krankengeld. Mit der ersten Zahlung werden Sie detailliert über Ihr Krankengeld informiert.

Für Sie ändert sich so gut wie nichts, da das Krankengeld Ihrem Arbeitslosengeld I entspricht.

Krankengeld ist beitragspflichtig in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I übernimmt die hkk diese Beiträge in voller Höhe. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen allerdings von ihrem Krankengeld einen eigenen Anteil zur Pflegeversicherung.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.