Während der Rehabilitation und danach
Was ist zu tun und was müssen Sie beachten in dieser Zeit.
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hkk Krankenkasse
28185 Bremen
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Sie gelten während der Maßnahme als arbeitsunfähig, deswegen benötigen Sie während der Reha keine zusätzliche Krankschreibung.
Während Ihrer Rehabilitation erhalten Sie Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Für die Berechnung benötigt die Deutsche Rentenversicherung eine Berechnungsgrundlage. Sollten Sie bereits im Krankengeldbezug sein, übermittelt die hkk die Berechnungsgrundlage über eine technische Schnittstelle an die Deutsche Rentenversicherung. Besteht bei Ihnen vor Beginn der Rehabilitation noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber übermittelt Ihr Arbeitgeber die Berechnungsgrundlage an die Deutsche Rentenversicherung.
Zur Berechnung des Übergangsgeldes verwendet die Deutsche Rentenversicherung dieselben Entgeltdaten, welche bereits für die Krankengeldberechnung zugrunde gelegt wurden. Allerdings variiert die Höhe des Übergangsgeldes, zum Beispiel aufgrund zu versorgender Kinder. Nähere Informationen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.
Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Rehabilitationsmaßnahme entlassen werden, gehen Sie bitte direkt am nächsten Werktag nach der Rehabilitationsmaßnahme wieder zu Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt und lassen sich eine Krankschreibung ausstellen.
Sollten Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, erhält die hkk eine Mitteilung, ob Sie innerhalb von vier Wochen nach der Rehabilitationsmaßnahme eine stufenweise Wiedereingliederung beginnen können.
In diesem Falle wird das Übergangsgeld auch über das Ende der Rehabilitationsmaßnahme bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt.