Wahlkrankengeld für Selbstständige und Künstler
Die Tarife zum Wahlkrankengeld sind in der Satzung der hkk nachzulesen. Die Prämienhöhe sowie sonstige Bedingungen finden Sie unter § 38 a der Satzung.
Das Wahlkrankengeld
Unter § 38 a Abs. 9 der Satzung sind folgende Tarife aufgelistet:
1. selbstständig Tätige, unständig Beschäftigte sowie befristet Beschäftigte:
a. vom 29. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens sowie Arbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung,
b. vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens sowie Arbeitsentgeltes von mindestens 5.175,00 Euro bis 8.571,60 Euro (tgl. Wahlkrankengeld von 120,75 Euro bis 200 Euro) oder
c. vom 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens sowie Arbeitsentgeltes von mindestens 5.175,00 Euro bis 8.571,60 Euro (tgl. Wahlkrankengeld von 120,75 Euro bis 200 Euro).
2. Künstler und Publizisten
Vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an in Abhängigkeit ihres nachgewiesenen durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Das Wahlkrankengeld beträgt 70% des durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommens. § 47 Abs. 4 Sätze 3 und 4 SGB V gelten entsprechend.
Weitere Informationen über das Wahlkrankengeld finden Sie in unserem Flyer:
Wenn Sie einer der Tarife interessiert, rufen Sie uns an unter 0421 3655-0 und 0800 2 555444 oder wenden Sie sich an folgende Adresse:
hkk Krankenkasse
28185 Bremen
Sie können uns auch gerne per Email unter info@hkk.de kontaktieren.