Zahlungsweise und Anspruchsdauer
Jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) löst eine Überweisung an Sie aus – sofern Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben.
Zahlungsweise
Die hkk erhält direkt nach Ihrem Arztbesuch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankschreibung in digitaler Form. Sollten Sie ein Stylesheet (Ersatzbescheinigung) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten haben, reichen Sie dieses bitte zeitnah bei der hkk ein, damit schnellstmöglich eine Überweisung des Krankengeldes erfolgen kann.
Sollten Sie sich stationär im Krankenhaus befinden, reichen Sie die vom Krankenhaus ausgestellte „Liegebescheinigung“ ein. Der Aufenthalt kann von Ihrem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsagentur bei der hkk elektronisch abgefragt werden.
Für die Zahlung des Krankengeldes ist das Feststellungsdatum der eAU oder das Ausstellungsdatum Ihrer Liegebescheinigung entscheidend. Bis zu diesem Datum zahlt die hkk rückwirkend Ihr Krankengeld aus. Wie und wann Krankengeld gezahlt wird, sehen Sie im folgenden Kurzfilm:
So erhalten Sie Ihr Krankengeld
Sollten Sie einen ganzen Kalendermonat Krankengeld beziehen, wird dieser mit 30 Berechnungstagen kalkuliert, unabhängig davon, ob der betreffende Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat.
Ihre letzte Krankschreibung sollte eine Endbescheinigung sein. Dafür muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine eAU mit dem Hinweis „Endbescheinigung“ erstellen. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt keine Endbescheinigung erstellen, können Sie alternativ unser Formular nutzen.
Anspruchsdauer
Sie können für bis zu 78 Wochen für dieselbe Erkrankung innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten. Entgeltfortzahlung, Fortzahlungsansprüche auf Arbeitslosengeld, Zeiten von Übergangsgeld usw. verkürzen diese 78 Wochen. Sollte während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommen, verlängert dies die Leistungsdauer nicht.