Hebammenbetreuung: Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Betreuung durch eine Hebamme können hkk-Kunden während der Schwangerschaft und Geburt sowie nach der Entbindung in Anspruch nehmen. Denn Hebammen sind für werdende und junge Eltern häufig eine zentrale Ansprechpartnerin. Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen und die Kostenübernahme durch Krankenkassen.

Übernimmt die hkk die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme?

Ja, die hkk übernimmt die Kosten für 12 Beratungen während der Schwangerschaft, einen Geburtsvorbereitungskurs für die werdende Mutter, für Geburtshilfe und Hebammenbesuche nach der Entbindung.

Abgerechnet wird grundsätzlich direkt über die Versichertenkarte. Eine Erstattung von Privatrechnungen durch die hkk ist nicht möglich.

Welche Leistungen umfasst die Hebammenbetreuung?

Die Betreuung einer Hebammen vor, während und nach der Geburt umfasst zahlreiche Leistungen, wie:

  • Individuelles Vorgespräch
    Die Schwangerschaft, Entbindung und die ersten Wochen mit dem Baby sind sehr intensive und emotionale Erfahrungen. Die Begleitung durch eine Hebamme ist dann besonders wertvoll, wenn ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Hebamme und Mutter besteht. Ein ausführliches Vorgespräch mit einer Hebamme ist daher sehr sinnvoll. Die hkk finanziert individuelle Vorgespräche (einmalig als Pauschale) zwischen der Mutter und ihrer Hebamme. Im Vorgespräch können auch Fragen insbesondere zur klinischen aber auch außerklinischen Geburt geklärt werden.
  • Zwölf Beratungen plus Geburtsvorbereitungskurs
    hkk-versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft Anspruch auf zwölf Beratungstermine und einen Geburtsvorbereitungskurs durch eine Hebamme. Die Hebamme ist in dieser Zeit nicht nur Ansprechpartnerin für Fragen, sondern steht bei sämtlichen Anliegen rund um das Thema Geburt und Schwangerschaft zur Verfügung. Zeigen sich Schwangerschaftsbeschwerden, ist die Hebamme ebenfalls für die werdende Mutter da.
  • Vorsorgeuntersuchungen
    Bei Bedarf können Hebammen auch die im Mutterpass vorgesehenen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen durchführen. Dazu zählen beispielsweise die Blutdruckmessung, Urinuntersuchung sowie die Kontrolle der Lage des Kindes und der kindlichen Herztöne. Ausgenommen sind jedoch Ultraschalluntersuchungen, das übernimmt der Frauenarzt.
  • Geburtshilfe
    Während der Geburt bezahlt die hkk nicht nur die Hebammen-Leistungen im Rahmen einer klinischen Geburt, sondern auch die Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause.
  • Hebammenbetreuung nach der Entbindung
    Nach der Entbindung stellt die hkk für ihre Versicherten Leistungen einer Hebammen-Begleitung während des Wochenbetts und sogar darüber hinaus zur Verfügung. Die jungen Mütter können bis zu zehn Tage nach dem Geburtstermin 20 Hebammen-Besuche in Anspruch nehmen. Innerhalb der ersten zwölf Lebenswochen des Neugeborenen können sie insgesamt weitere 16 Beratungen erhalten. Zusätzlich besteht bis zum Ende der Abstillphase ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Babys.
  • Rückbildungskurse
    Rückbildungskurse sind eine wichtige Maßnahme, um die Muskulatur nach der Geburt langsam wieder aufzubauen und zu stärken. Dabei unterstützt die hkk ihre Versicherten und übernimmt Rückbildungskurse mit einem Kursumfang von bis zu zehn Stunden. Der Kurs muss innerhalb von neun Monaten nach der Geburt abgeschlossen sein. Die Durchführung erfolgt durch eine Hebamme oder einen Physiotherapeuten. Wichtig ist, dass diese die Kosten direkt über die Versichertenkarte abrechnen können. 

Hebammen-Vermittlung

Wussten Sie schon: Die hkk unterstützt Sie bei der Vermittlung von qualifizierten und geeigneten Hebammen mit freien Kapazitäten.

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