Selbsthilfeförderung 

Die Selbsthilfe ist ein fester Bestandteil des Gesundheits- und Sozialsystems. In Eigeninitiative ergänzt und unterstützt sie das professionelle Angebot der gesundheitlichen Versorgung.

Grundsätzliche Informationen zum Förderverfahren

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können auf der Grundlage des § 20h SGB V unterstützt werden. Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung beschreibt den Rahmen für die Umsetzung der Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes.

Aufteilung der Fördermittel

Die Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:

  • Kassenartenübergreifende Pauschalförderung  
    Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Sie soll die strukturelle Entwicklung der Selbsthilfe unterstützen. Für die Pauschalförderung stehen jährlich mindestens 70 Prozent der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung. Sie ist eine gemeinsame Förderung der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände und kann von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen beantragt werden.
  • Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
    Bei der krankenkassenindividuellen Pröjektförderung können einzelne Krankenkassen die Selbsthilfe durch Förderung von Projekten individuell unterstützen. Die Projekte müssen dabei zeitlich und inhaltlich begrenzt sein. Für die Projektförderung werden jährlich maximal 30 Prozent der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Antragsfristen

Für die Beantragung von Fördermittel sind Einreichungsfristen zu beachten. Diese sind je Förderebene und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Förderung auf Bundesebene

Informationen, Kontaktadressen und Anträge zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene erhalten Sie unter www.vdek.com

Förderung im Land Bremen

Die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände ​in Bremen unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gemeinsam. 

Antragsformulare und grundlegende Informationen rund um die Selbsthilfe sowie Angaben zu den verausgabten Fördermitteln erhalten Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de

Förderung im Land Niedersachsen

Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene

Selbsthilfegruppen auf örtlicher / regionaler Ebene

Selbsthilfekontaktstellen

Transparenz der zur Verfügung stehenden und verausgabten Fördermittel

  • Verfügbare Fördermittel für das Jahr 2024 (1,28 € / Versicherten)
Insgesamt 1.175.715,84 €
Aufgeteilt:
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung 823.001,09 €
Krankenkassenindividuelle Projektförderung 352.714,75 €

Die hkk unterstützt in der krankenkassenindividuellen Förderung örtliche / regionale Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene vorrangig in Bremen und Niedersachsen. Zusätzlich wird jedes Jahr ein Selbsthilfeprojekt gemeinsam mit Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfekontaktstellen durchgeführt.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.