Selbsthilfeförderung
Die Selbsthilfe ist ein fester Bestandteil des Gesundheits- und Sozialsystems. In Eigeninitiative ergänzt und unterstützt sie das professionelle Angebot der gesundheitlichen Versorgung.
Grundsätzliche Informationen zum Förderverfahren
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können auf der Grundlage des § 20h SGB V unterstützt werden. Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung beschreibt den Rahmen für die Umsetzung der Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes.
Aufteilung der Fördermittel
Die Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:
- Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Sie soll die strukturelle Entwicklung der Selbsthilfe unterstützen. Für die Pauschalförderung stehen jährlich mindestens 70 Prozent der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung. Sie ist eine gemeinsame Förderung der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände und kann von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen beantragt werden. - Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
Bei der krankenkassenindividuellen Pröjektförderung können einzelne Krankenkassen die Selbsthilfe durch Förderung von Projekten individuell unterstützen. Die Projekte müssen dabei zeitlich und inhaltlich begrenzt sein. Für die Projektförderung werden jährlich maximal 30 Prozent der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Antragsfristen
Für die Beantragung von Fördermittel sind Einreichungsfristen zu beachten. Diese sind je Förderebene und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Förderung auf Bundesebene
Informationen, Kontaktadressen und Anträge zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene erhalten Sie unter www.vdek.com
Förderung im Land Bremen
Die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände in Bremen unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gemeinsam.
Antragsformulare und grundlegende Informationen rund um die Selbsthilfe sowie Angaben zu den verausgabten Fördermitteln erhalten Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de
Förderung im Land Niedersachsen
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
- Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Antragsvordruck, Kontaktadressen und weitere Informationen unter:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de - Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
Antragsvordruck und weitere Informationen unter:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de
Selbsthilfegruppen auf örtlicher / regionaler Ebene
- Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Antragsvordruck unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de - Krankenkassenindividuelle Projektförderung: Antragsvordruck
Selbsthilfekontaktstellen
- Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Antragsvordruck unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de - Krankenkassenindividuelle Projektförderung: Antragsvordruck
Transparenz der zur Verfügung stehenden und verausgabten Fördermittel
- Verfügbare Fördermittel für das Jahr 2024 (1,28 € / Versicherten)
Insgesamt | 1.175.715,84 € |
Aufgeteilt: | |
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung | 823.001,09 € |
Krankenkassenindividuelle Projektförderung | 352.714,75 € |
Die hkk unterstützt in der krankenkassenindividuellen Förderung örtliche / regionale Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene vorrangig in Bremen und Niedersachsen. Zusätzlich wird jedes Jahr ein Selbsthilfeprojekt gemeinsam mit Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfekontaktstellen durchgeführt.