Zweitmeinung über die Versichertenkarte

Wenn Sie sich bei einer Therapieempfehlung Ihres Arztes unsicher fühlen, ist es Ihr gutes Recht, sich bei einem weiteren Arzt eine Zweitmeinung einzuholen.

Gerade bei Erkrankungen, die besonders schwerwiegend sind und langfristige Behandlungen oder operative Eingriffe nach sich ziehen, empfiehlt es sich, einen zweiten ärztlichen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Schließlich bieten Operationen, medikamentöse Behandlungen und andere Therapien nicht nur die Chance auf einen Behandlungserfolg, sondern sind auch manchmal mit unterwünschten Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Häufig hilft eine zweite Meinung dabei, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Therapieform besser abwägen zu können. Eine Therapieentscheidung kann dadurch leichter fallen.

Damit Sie die diagnostischen Prozeduren nicht noch einmal bewältigen müssen, können Sie Ihre gesamten medizinischen Unterlagen von Ihrem behandelnden Arzt bekommen. Es ist rechtlich geregelt, dass Sie als Patient zum Beispiel Ihre Untersuchungsbefunde, Röntgenbilder oder medizinischen Tests einsehen dürfen. Ihre Praxis kann Ihnen auch ggf. Kopien Ihrer Patientenunterlagen übergeben, wodurch Ihnen geringe Kosten für die Kopien entstehen können. Für Ihren Besuch bei einem zweiten Arzt fallen für Sie grundsätzlich keine weiteren Kosten an. Sie können diese Zweitmeinung einfach über Ihre Versichertenkarte in Anspruch nehmen. Sollten Sie derzeit an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, ist es notwendig, Ihren gewählten Betreuungsarzt vor einer weiteren Arztkonsultation anzusprechen. Es empfiehlt sich aber auch grundsätzlich, sich vor dem Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung mit seinem Hausarzt darüber auszutauschen.

Weitere Informationen

Falls darüber hinaus bei Ihnen medizinische Fragen zu Begriffen oder der geplanten Therapie offen bleiben, können Sie gerne das hkk med Beratungstelefon unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2 555445 rund um die Uhr anrufen.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.