Elternzeit für Arbeitnehmer über der Jahresentgeltgrenze
Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen bestehen laut Sozialgesetzbuch besondere Bedingungen während der Elternzeit. Erfahre Sie hier, wie Sie während der Elternzeit versichert sind.
Bei freiwillig versicherte Arbeitnehmer besteht während der Elternzeit nicht zwangsläufig der Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer sind während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft grundsätzlich ein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht.
Eine schriftliche Information darüber, dass Ihr Ehegatte gesetzlich versichert ist, ist ausreichend.
Häufig gestellte Fragen
Wann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Familienversicherung für Sie?
Familienangehörige können beitragsfrei mitversichert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind verheiratet und Ihr Ehe- oder Lebenspartner*innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist gesetzlich versichert
- Ihr monatliches Gesamteinkommen liegt unter der aktuellen Einkommensgrenze von 505 Euro. Dazu gehören unter anderem:
- Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten
- Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
Wann besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung für Sie?
Kein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung besteht, wenn Sie während Ihrer Elternzeit
- nicht verheiratet sind
- ein monatliches Gesamteinkommen über der aktuellen Einkommensgrenze von 505 Euro haben
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner*innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei Ihnen in der Familienversicherung ist
Wer hat Anspruch, wenn ein/-e Ehe- oder Lebenspartner*in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ebenfalls freiwillig versicherter Arbeitnehmer*in ist und sich aktuell in Elternzeit befindet?
In diesem Fall besteht zeitgleich nur für einen Elternteil der Anspruch, beitragsfrei während der Elternzeit weiterversichert zu sein.
Wie werde ich während der Elternzeit versichert, wenn kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht?
Sie werden während Ihrer Elternzeit weiterhin freiwillig bei der hkk versichert. Ein Antrag auf Weiterversicherung ist nicht nötig; Ihre Versicherung bei uns läuft in der Elternzeit automatisch weiter.
Um Ihre Beiträge für diesen Zeitraum korrekt berechnen zu können, füllen Sie bitte die Einkommenserklärung aus.
Nutzungshinweise
Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.