ePA-Ombudsstelle: Unterstützung und Beratung
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie die Möglichkeit in einem gesicherten digitalen Rahmen, Ihre Gesundheitsdaten zu verwalten. Die hkk hat für Sie eine Ombudsstelle eingerichtet, die Sie bei der Nutzung Ihrer ePA unterstützt.
Die ePA-Ombudsstelle der hkk
Die Ombudsstelle steht Ihnen bei Fragen zur Nutzung der ePA gern beratend zur Seite. Dabei wird insbesondere den Versicherten ohne ein mobiles Endgerät ein vereinfachter Zugang zur ePA ermöglicht. Der hkk ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen können. Daher können Sie sich bei Fragen zur ePA-Nutzung an die Ombudsstelle der hkk wenden. Diese erreichen Sie telefonisch unter 0421 3655-0, postalisch oder persönlich in einer hkk-Geschäftsstelle.
Die Aufgaben der ePA-Ombudsstelle
- Verwaltung von Zugriffsberechtigungen: Sie möchten einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einer Apotheke den Zugriff auf Ihre ePA verweigern? Diese Zugriffsverweigerung richtet die Ombudsstelle gern für Sie ein. Auch ein Widerruf von Zugriffsverweigerungen ist über die Ombudsstelle möglich.
- Widerspruch gegen die ePA: Die Ombudsstelle berät Sie, wenn Sie der Einrichtung einer ePA widersprechen oder Sie ihre bestehende ePA deaktivieren möchten.
- Protokolldaten zur Verfügung stellen: Die Protokolldaten ermöglichen einen Überblick darüber, wer Zugriff auf Ihre ePA hatte. Die Protokolldaten können Sie sich bei der Ombudsstelle der hkk anfordern.
- Widerspruch zu einzelnen Nutzungszwecken: Sie haben die Möglichkeit, gegen einzelne Nutzungszwecke der ePA einen Widerspruch einzulegen. Dabei erhalten Sie, wenn
gewünscht, Unterstützung von der Ombudsstelle. Widersprüche können zum Beispiel eingereicht werden gegen:- die Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken
- die Hinterlegung von elektronischen Abrechnungsdaten
- die Speicherung der Medikationsdaten aus dem E-Rezept